Nebenbeschäftigungen und weitere Tätigkeiten

Die Richtlinien «Interessenskonflikte und Vereinbarkeit von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Nebenbeschäftigungen von Professorinnen und Professoren sowie von den weiteren Mitarbeitenden der ETH Zürich» (Richtlinien Nebenbeschäftigungen) regeln die Nebenbeschäftigungen / weiteren Tätigkeiten sowohl von Professorinnen und Professoren als auch von allen ETH-​Mitarbeitenden. Diese Richtlinien ersetzen die bislang geltende Richtlinien betreffend Nebenbeschäftigung von Professorinnen und Professoren der ETH Zürich und konkretisieren die Bestimmungen für die Mitarbeitenden in der Personalverordnung, die als übergeordnetes Regelwerk ihre Gültigkeit behält. 

Je nach Art und Umfang der Nebenbeschäftigung / weiteren Tätigkeit muss diese von der jeweiligen Person, die dieser Nebenbeschäftigung / weiteren Tätigkeit nachgeht, gemeldet (Meldepflicht) und evtl. auch von einer vorgesetzten Stelle bewilligt werden (Bewilligungspflicht).

Ziel der Richtlinien

Ziel der Richtlinien ist es, alle betroffenen Personen verstärkt für das Thema Nebenbeschäftigungen / weiteren Tätigkeiten als auch auf die daraus resultierenden Interessenskonflikte, Reputationsrisiken etc. zu sensibilisieren. In dem die Bedingungen zur Ausübung von Nebenbeschäftigungen / weiteren Tätigkeiten und die anwendbaren Grundprinzipien konkretisiert werden, sollen die Richtlinien mehr Transparenz schaffen.

Grundsätzlich ist die Ausübung von Nebenbeschäftigungen / weiteren Tätigkeiten erlaubt. Sie sind jedoch nur zulässig, wenn kein Interessenskonflikt («Conflict of Interest») und keine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung («Conflict of Commitment») aufgrund einer Nebenbeschäftigung / weiteren Tätigkeit besteht.

Melde- und Bewilligungspflicht

Je nach Art und Umfang der Nebenbeschäftigung / weiteren Tätigkeit muss diese von der jeweiligen Person, die dieser Nebenbeschäftigung / weiteren Tätigkeit nachgeht, gemeldet (Meldepflicht) und evtl. auch bewilligt werden (Bewilligungspflicht). Dieser Prozess dient der Transparenz und Reputationsrisiken können früher erkennt werden.

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