Betreuung Studierender anderer Hochschulen

Wenn Sie Bachelor- oder Master-Studierende anderer Hochschulen für ein Forschungsprojekt oder eine Studienarbeit betreuen, kann in den meisten Fällen eine Registrierung über die Mobilitätsstelle erfolgen.  

Bewerbungsfrist für Studierende

  • generell: spätestens zwei Monate vor geplantem Beginn
  • Visumspflicht Studierende: Wir empfehlen eine frühere Bewerbung, da der Visumsprozess bis zu drei Monate dauern kann. Dieser Prozess kann überhaupt erst mit der offiziellen Bestätigung der Mobilitätsstelle begonnen werden.
  • Austausch: Die Bewerbungsfristen der Heimhochschule und der ETH Zürich für das jeweilige Austauschprogramm sind zudem massgebend.


Verspätete Bewerbungen

In solchen Fällen kann weder ein rechtzeitiges Ausstellen des Visums von den jeweiligen Botschaften / Konsulaten garantiert werden, noch die fristgerechte Immatrikulation und Bereitstellung der Unterlagen.

Wir behalten uns vor, sehr verspätete Bewerbungen nicht mehr zu bearbeiten.

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