Betreuung Studierender anderer Hochschulen
Wenn Sie Bachelor- oder Master-Studierende anderer Hochschulen für ein Forschungsprojekt oder eine Studienarbeit betreuen, kann in den meisten Fällen eine Registrierung über die Mobilitätsstelle erfolgen.
Bewerbungsfrist für Studierende
- generell: spätestens zwei Monate vor geplantem Beginn
- Visumspflicht Studierende: Wir empfehlen eine frühere Bewerbung, da der Visumsprozess bis zu drei Monate dauern kann. Dieser Prozess kann überhaupt erst mit der offiziellen Bestätigung der Mobilitätsstelle begonnen werden.
- Austausch: Die Bewerbungsfristen der Heimhochschule und der ETH Zürich für das jeweilige Austauschprogramm sind zudem massgebend.
Verspätete Bewerbungen
In solchen Fällen kann weder ein rechtzeitiges Ausstellen des Visums von den jeweiligen Botschaften / Konsulaten garantiert werden, noch die fristgerechte Immatrikulation und Bereitstellung der Unterlagen.
Wir behalten uns vor, sehr verspätete Bewerbungen nicht mehr zu bearbeiten.
- Immatrikulation im Bachelor- oder Master-Studium an einer Hochschule mit Promotionsrecht (keine FH)
- Projekt / Thesis dient dem Studium.
- Projekt / Thesis entspricht keiner Erwerbstätigkeit (weder bezahlt noch unbezahlt). Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die Personalabteilung. (Eine bezahlte Tätigkeit als Hilfsassistenz muss ausserhalb des Projekts erfolgen und kann ggf. möglich sein. Beachten Sie die Vorgaben für internationale Studierende.)
- Aufenthalt von mind. 91 und max. 365 Tagen
- Ausnahme: Mindestdauer zwei Monaten in einigen wenigen Austauschprogrammen möglich
- Ausnahme: Mindestdauer zwei Monaten in einigen wenigen Austauschprogrammen möglich
- Austausch: Nomination für den Austausch durch die Heimhochschule
Weitere Bedingungen müssen je nach Programm erfüllt sein.
Bachelor- und Masterstudierende anderer Hochschulen können als sogenannte Project Mobility Students ein Forschungsprojekt oder eine Studienarbeit an der ETH durchzuführen.
In einigen Fällen werden Projektstudierende von ihrer Heimhochschule für einen Austausch nominiert, d.h., sie erhalten einen Platz innerhalb eines Austauschvertrags. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Austauschprogramms.
- Informieren Sie die eingeladenen Studierenden und die Mobilitätsstelle rechtzeitig.
- Bestätigung der betreuenden Professur: Formular Confirmation of Thesis / Research Project Supervisor for Incoming Mobility Project Student ausfüllen und unterschreiben (wird der Professur i.d.R. durch die Studierenden zugeschickt)
- Bei Fragen zu Vereinbarungen im Zusammenhang mit Studien-Arbeiten oder Praktika, die an einer anderen Hochschule absolviert werden, Download beachten Sie das entsprechende Merkblatt (PDF, 146 KB).
- Stellen Sie sicher, dass die geschützte Seite Exportkontrollregeln der ETH eingehalten werden, und führen Sie allfällige Abklärungen durch, bevor Sie die Einladung aussprechen.
- Es ist keine Anmeldung über die Personalabteilung nötig.
- Ausnahme: Hilfsassistenz.
- Wenn Sie ein Stipendium vergeben möchten: Download Lesen Sie die englischen Guidelines für«Supervisors’ scholarships for mobility students» (PDF, 70 KB). Weiter unten können Sie mehr über Stipendien erfahren.
Dienstleistungen für Studierende
Die Studierenden erhalten von der Mobilitätsstelle alle Informationen und Bestätigungen, die sie für die Einreiseformalitäten benötigen.
Auf keinen Fall sollten Studierende selbst ein Visumsgesuch einreichen, bevor die Mobilitätsstelle kontaktiert wurde. Ein falsch eingereichtes Visumsgesuch kann zu erheblichen Verzögerungen führen.
Studierende, die sich länger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Die entsprechenden Informationen dazu erhalten Studierende von der Mobilitätsstelle.
Denken Sie unbedingt daran, sich frühzeitig mit der Mobilitätsstelle in Verbindung zu setzen.
Sämtliche von der Mobilitätsstelle zur Verfügung gestellten Informationen beziehen sich Aufenthalte an der ETH Zürich und in den Kantonen Zürich oder Basel-Stadt. Der Studierendenstatus berechtigt zum Aufenthalt und der Durchführung des Projekts oder der Studienarbeit an einem Standort der ETH Zürich.
Wird das Projekt ausserhalb der ETH Zürich durchgeführt, z.B. an einer Forschungsanstalt des ETH-Bereichs, liegt es in der alleinigen Verantwortung der betreuenden ETH-Professur in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung der Forschungsanstalt, alle nötigen Abklärungen vorzunehmen bezüglich des Aufnahmestatus sowie allfälliger arbeitsmarktrechtlicher Vorgaben und die nötigen Bewilligungen einzuholen. Die formelle Betreuung der Projekt- oder Studienarbeit muss zwingend durch eine Professur der ETH Zürich erfolgen.
Die Mobilitätsstelle stellt keine Studierendenunterkünfte zu Verfügung. Die Mobilitätsstudierenden werden von der Mobilitätsstelle über ihre Optionen informiert und erhalten Tipps zur Wohnungssuche.
Die Webseite der Zimmer- und Wohnungsvermittlung Universität Zürich und ETH bietet weitere hilfreiche Informationen.
Mobilitätsstudierende sind nicht über die ETH versichert (analog reguläre ETH-Studierende). Studierende, die länger als drei Monate in der Schweiz bleiben, müssen bei den Behörden nachweisen, dass sie über eine Kranken- und Unfallversicherung verfügen oder eine in der Schweiz abschliessen.
Die ETH empfiehlt zudem allen Studierenden, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Viele Austauschstudierende erhalten ein Stipendium der Heimhochschule und / oder der ETH.
Project Mobility Students erhalten keine Stipendien durch die Mobilitätsstelle.
Sie können ein kleines «Supervisors’ scholarship for mobility students (incoming)» aus Ihren eigenen Institutsmitteln vergeben (falls gewünscht). Die Höhe des Stipendiums muss so gewählt sein, dass es keine Entschädigung darstellt, sondern nur einen Aufenthalt ermöglicht, der sonst für die Studierenden nicht finanzierbar wäre. Bedenken Sie, dass reguläre ETH-Studierende auch keine Entschädigung erhalten (z.B. für die Master-Arbeit).
Supervisors dürfen Stipendien an Mobilitätsstudierende (Incomings) aus ihren eigenen Mitteln sprechen, ohne dass die zusätzlich von der Mobilitätsstelle bewilligt werden müssen. Die maximale Stipendienhöhe pro Monat beträgt 2000 Schweizer Franken. Download Es gelten die Vorgaben in den englischen Guidelines (PDF, 70 KB).
Studierende erhalten alle nötigen Informationen zur Bewerbung und zum Aufenthalt an der ETH auf unserer Webseite, während dem Bewerbungsprozess und bei der persönlichen Einschreibung am Schalter der Mobilitätsstelle nach der Ankunft in Zürich. Zusätzlich zu den vorgängig erwähnten Punkten (Visum, Unterkunft, Versicherung) erhalten die Studierenden Informationen zur Anmeldung beim Personenmeldeamt und der Aufenthaltsbewilligung, den IT-Services sowie allgemeine Informationen über die ETH und die Schweiz.
Weitere Informationen
Praktika
Offizielle Praktika benötigen gemäss Behörden einen Praktikumsvertrag, i.d.R. einen Praktikumslohn und eine Arbeitsbewilligung und können deshalb nicht über die Mobilitätsstelle administriert werden, sondern müssen über die Personalabteilung und ggf. externe Seite IAESTE registriert werden.
Gäste
In einigen Fällen kann eine Registrierung als Gast angebracht oder zwingend sein. Bitte konsultieren Sie die Webseiten der Personalabteilung und richten Sie weitere Anfragen direkt an sie.
Externe Doktorierende / PhD
Doktorierende müssen bei der Personalabteilung als akademische Gäste registriert werden. Ausnahme: Bundesstipendium.