Lehraufträge
Die Erteilung und Entlöhnung von Lehraufträgen an der ETH Zürich werden in den Richtlinien für die Erteilung und Entlöhnung von Lehraufträgen an der ETH Zürich (PDF 42 KB) vom 17.06.2008 (Stand 01.02.2013) geregelt.
Lehrbeauftragte sind Personen, die selbständig Lehrveranstaltungen an der ETH Zürich durchführen, jedoch weder Professor/Professorin noch Privatdozent/Privatdozentin sind.
Es wird unterschieden zwischen "internen" und "externen" Lehrbeauftragten:
Interne Lehrbeauftragte sind ETH Mitarbeitende, Mitarbeitende der Forschungsanstalten des ETH Bereichs sowie der EPFL und Mitarbeitende in gemeinsamen Professuren/Instituten ETHZ-UZH. Interne Lehrbeauftragte werden nicht entlöhnt.
Externe Lehrbeauftragte stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der ETHZ. Sie schliessen mit der ETHZ einen Teilzeit-Arbeitsvertrag ab und werden auf Honorarbasis entlöhnt oder verrichten ihre Tätigkeit unentgeltlich.
Ausnahme: Privatdozierende ohne ETH-Anstellung oder Anstellung im ETH-Bereich benötigen einen Lehrauftrag, damit sie entlöhnt werden können und gelten damit als externe Lehrbeauftragte.
Neue Dozierende werden mittels Download Antragsformular Lehrauftrag (PDF, 1.2 MB) bei der Raum- und Stundenplanung gemeldet. Das vollständig ausgefüllte Formular wird von der Stundenplankoordination des Departements direkt bei der Raum- und Stundenplanung eingereicht.
UZH Dozierende
UZH-Dozierende benötigen grundsätzlich keinen Lehrauftrag, wenn die Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis der UZH und der ETH Zürich angeboten wird.
UZH-Dozierende benötigen einen Lehrauftrag nur, wenn die Lehrveranstaltung nur an der ETH angeboten wird. Sie gelten damit als "externe Lehrbeauftragte".
Die Meldung von neuen UZH-Dozierenden erfolgt durch das Download Formular zur Erfassung von Dozierenden der Universität Zürich (PDF, 1.4 MB)
Rechtsgrundlagen:
Kontakt
ETH Zürich
Raum- und Stundenplanung
Rämistrasse 101
HG F 11
8092
Zürich
Schweiz