Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Die ETH Zürich pflegt eine vorbildliche Sicherheitskultur, die auf Ehrlichkeit und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft basiert.
Die ETH Zürich pflegt eine vorbildliche Sicherheitskultur, die auf Ehrlichkeit und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft basiert. Eine Vorbildrolle bezüglich Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) bedeutet nicht nur, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, sondern auch, dass neue Erkenntnisse zum verantwortungsvollen Umgang mit Risiken aktiv angewendet werden.
An der ETH Zürich beraten die Spezialist:innen der Abteilung SGU alle ETH-Angehörigen in Fragen der Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes und unterstützen sie bei der Umsetzung der notwendigen Massnahmen. Die Abteilung SGU führt regelmässig Kurse und Workshops durch, um die ETH-Angehörigen in diesen Bereichen aus- und weiterzubilden.
Die Abteilung SGU bietet allen Vorgesetzten, die in ihrer Funktion Fragen in Bezug auf ihre Verantwortung in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt haben, Beratungsgespräche an.
Der/die Leiter:in der Abteilung SGU ist zugleich auch Sicherheitsbeauftragte:r der ETH Zürich. Weitere Beauftragtenfunktionen (Umweltbeauftragte:r, Beauftrage:r für Brandschutzsicherheit, Gefahrengut etc.) sind verschiedenen Fachspezialist:innen im SGU-Team zugeteilt. Der/die Leiter:in der Abteilung SGU hat die Befugnis, Hausverbote auszusprechen und Strafanträge zu stellen.
Die Abteilung SGU vertritt die ETH Zürich in Sicherheitsfragen gegenüber den zuständigen Behörden (Polizei, Feuerwehr, kantonalen Ämtern und Bundesämtern etc.) und arbeitet dabei eng mit dem Rechtsdienst zusammen.
Departementsvorsteher:innen sind Ansprechperson für die Sicherheit innerhalb des Departements. Sie sorgen dafür, dass das Thema Sicherheit in den relevanten Departementsgremien traktandiert wird, und fördern die Einhaltung der Sicherheitsstandards im Departement. Sie sind auch für den rechtzeitigen Einbezug der Abteilung SGU zuständig.
Die Vorgesetzten (Professor:innen, Senior Scientists, Leiter:innen der zentralen Organe oder Werkstattleiter:innen) sind für die Sicherheit innerhalb der ihnen unterstellten Organisationseinheit verantwortlich. Sie kennen die für ihre Tätigkeit relevanten gesetzlichen Vorgaben im Bereich Sicherheit, Gesundheit und Umwelt. Sie befolgen die Empfehlungen und Weisungen der Abteilung SGU sowie diejenigen ihrer Vorgesetzten zur Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten und zur Laborsicherheit. Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden geschult sind und dass die angeordneten Massnahmen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge eingehalten werden. Die Themen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt werden an den regelmässigen Sitzungen der Einheiten besprochen.
- Download vertical_align_bottom Organisationsverordnung ETH Zürich (RSETHZ 201.021)
- Download vertical_align_bottom Geschäftsordnung der Schulleitung ETH Zürich (RSETHZ 202.3)
- Download vertical_align_bottom Verordnung des ETH-Rates über die Professorinnen und Professoren der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (RSETHZ 501)
- Download vertical_align_bottom Web-Richtlinien der ETH Zürich (RSETHZ 203.22
- Definieren Sie die besonderen Gefahren in Ihrem Zuständigkeitsbereich, und machen Sie sich mit den gesetzlichen Vorgaben zu den Themen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt vertraut.
- Klären Sie ab, ob allfällige Bewilligungen für Ihre Tätigkeit erforderlich sind. Ernennen Sie eine/einen Gruppensicherheitsvertreter:in für Ihre Gruppe. Bestimmen Sie eine für Strahlenschutz, Biosicherheit oder Laserschutz beauftragte Person, falls Sie in diesen Bereichen forschen.
- Informieren Sie sich über die Notfallnummern der ETH Zürich und die Rufnummern von Polizei, Feuerwehr und Sanität.
- Studieren Sie die Informationen auf der SGU-Webseite. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden diese Informationen auch kennen.
- Nutzen Sie die SGU-Weiterbildungsangebote.
- Beachten Sie die Hinweise in der Notfallbroschüre «Sicher unterwegs an der ETH Zürich».
- Prüfen Sie Ihre Angaben, um sicherzustellen, dass Sie im Notfall alarmiert werden können.
- Ziehen Sie bei Bedarf die Spezialist:innen der Abteilung SGU zur Beratung bei.
Die Informationen zu den zuständigen Kontaktpersonen je Fachgebiet finden Sie hier.