Wissenschaftliche Integrität
Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung
Wissenschaftliche Integrität baut auf den vier Grundprinzipien Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung auf. Diese leiten Wissenschaftler:innen bei ihrer Arbeit sowie bei ihrer Auseinandersetzung mit den praktischen, ethischen und intellektuellen Herausforderungen, die sich bei ihrer Tätigkeit in Forschung und Lehre ergeben.
Die Richtlinien der ETH Zürich zur wissenschaftlichen Integrität (Integritätsrichtlinien, RSETHZ 414) präzisieren diese Grundprinzipien für verschiedene Aspekte der wissenschaftlichen Tätigkeit. Die Integritätsrichtlinien gelten für alle ETH-Angehörigen, die an wissenschaftlichen Tätigkeiten in Forschung und Lehre mitwirken. Sie sind für alle Disziplinen relevant und lassen Spielraum offen für weitere, disziplinspezifische Konkretisierungen.
Wissenschaftliche Integrität bezieht sich u.a auf folgende Aspekte:
- Der wissenschaftliche Nachwuchs wird angemessen betreut.
- Alle Quellen (Texte, Daten, Abbildungen, Videos etc.), die in Forschung und Lehre verwendet werden, werden klar erkennbar, nachvollziehbar und auffindbar angegeben.
- Forschungsdaten und Verfahrensschritte, die für die Reproduktion von Forschungsergebnissen relevant sind, werden sorgfältig dokumentiert und archiviert.
- Forschungsdaten oder -ergebnisse dürfen nicht erfunden werden. Herkunft und Entstehung der Daten müssen nachvollziehbar sein. Änderungen, Weglassungen oder Ergänzungen an den erhobenen Daten müssen begründet werden und klar nachvollziehbar sein.
- Als Autor:innen auf wissenschaftlichen Publikationen werden nur die Personen genannt, die den in den Integritätsrichtlinien festgehaltenen Anforderungen genügen. Die Reihenfolge der Nennung hat sich nach den fachspezifischen Konventionen zu richten.
- Bei der Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten werden Objektivität, Unbefangenheit und Vertraulichkeit gewahrt.
Alle Wissenschaftler:innen tragen die Verantwortung dafür, dass ihr Verhalten den Standards der guten wissenschaftlichen Praxis entspricht. Entsprechend aktualisieren sie regelmässig ihren Wissensstand zur disziplinspezifischen guten wissenschaftlichen Praxis.
Forschende, die eine Leitungs- und/oder Betreuungsfunktion innehaben,
- geben die Grundprinzipien der wissenschaftlichen Integrität und die verbindlichen Standards der guten wissenschaftlichen Praxis in der Aus- und Weiterbildung weiter;
- sind dafür verantwortlich, dass die Integritätsrichtlinien (RSETHZ 414) sowie die disziplinspezifischen Standards der guten wissenschaftlichen Praxis in ihrem Team bekannt sind und umgesetzt werden.
- Download vertical_align_bottom Richtlinien der ETH Zürich zur wissenschaftlichen Integrität (RSETHZ 414)
- Download vertical_align_bottom Verordnung der ETH Zürich über das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten (RSETHZ 415)
- Download vertical_align_bottom Verhaltenskodex für wissenschaftliche Kooperationen der ETH Zürich (RSETHZ 416)
- Download vertical_align_bottom Weisung: Wissenschaftliches Arbeiten und Eigenständigkeitserklärung (PDF, 121 KB)
Als unterstützende Stellen stehen den Angehörigen der ETH Zürich zur Verfügung:
- die Delegierten für gute wissenschaftliche Praxis (GWP-Delegierte) der Departemente bei Fragen zu den relevanten Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis oder den disziplinspezifischen Standards;
- die ).