Klassifizierungssystem der ETH Zürich

Die Klassifizierung der Vertraulichkeit von Daten ermöglicht es den klassifizierenden Stellen für andere zu signalisieren, welchen Schutzbedarf ihre Daten benötigen bzw. welche Schutzmassnahmen zu ergreifen sind.

Manche Daten in Forschung, Lehre oder Administration der ETH sind vertraulich und weisen deshalb einen hohen Schutzbedarf auf, um entweder die Sicherheit von Personen, Forschungsergebnissen oder Prozessen zu gewährleisten.

Unterscheidung zwischen Personen- und Sachdaten

An der ETH Zürich unterscheiden wir im Wesentlichen zwei Arten von Daten:

  • Personendaten: Im externe Seite schweizerischen Datenschutzgesetz sind Personendaten alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen (vgl. Artikel 5, Beispiele sind Name und Vorname; Telefonnummer; Geburtsdatum; Gesundheitsdaten, sofern diese mit einer Person in Verbindung gebracht werden können).
  • Sachdaten: Als Sachdaten gelten alle anderen Daten (Beispiele sind: Messreihen zum Wetter, wie Temperatur, Druck, Regenmenge; Office Dateien, Forschungsdaten, etc., solange kein Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person hergestellt werden kann).

Vier Klassifizierungs-Stufen

Die Informationseigner:innen sind verantwortlich für die Klassifizierung aller Informa­tionen, die durch sie oder in ihrem Auftrag erhoben und bearbeitet werden. Das können Professor:innen, Stabs- oder Abteilungsleitende sein.

Die Klassifikation erfolgt in erster Linie risikobasiert, was auch die vier Klassifizie­rungs­stufen verdeutlichen. Die Stufe der Vertraulichkeit leitet sich also von dem Risiko her, das für die ETH eintritt, sollte die entsprechende Information in die Hände von Unberechtigten gelangen. Das Risiko gibt damit den Rahmen für die Schutzmassnahmen vor, die notwendig sind, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten.

MS-Office Vorlagen mit Klassifizierungsvermerk

Es stehen offizielle ETH-Templates für gängige Microsoft Office Dokumente (z.B. Berichte, Briefe, Traktandenliste, Präsentationen) mit entsprechenden Klassifizierungs­vermerken zur Kennzeichnung der Vertraulichkeit zur Verfügung. Diese können im Template-Angebot der Hochschulkommunikation heruntergeladen werden.

Auf den Windows-PCs der Zentralen Organe sind die Word-Vorlagen automatisch verfügbar unter «Datei» → «Neu» → «Persönlich». Angehörige der dezentralen Einheiten können sich für die Einrichtung an ihre IT-Service-Gruppe (ISG) wenden.

Weisung

Die Klassifizierung ist in der Weisung «­Informationssicherheit an der ETH Zürich» festgelegt.

In den Anhängen 1a und 1c der Weisung sind Beispiele aufgelis­tet, wie welcher Typ von Daten klas­sifiziert werden sollte, sowie Vorgaben zum Schutz entspre­chend gekennzeichneter Daten.

Der Umgang mit klassifi­zierten Informationen, und damit die anzuwendenden notwendigen Schutzmass­nahmen, werden in Anhang 2 detailliert dargestellt.