Jahresende
Wichtige Termine für 2024
Danach sind keine Änderungen mehr möglich für das Jahr 2024!
Der Mutationsschluss für lohnwirksame Ereignisse, die noch im Dezember 2024 erfolgen müssen, ist am Montag, 09. Dezember 2024. Anträge in ETHIS (HR-Workflow) müssen spätestens dann durch die Budgetverantwortliche Person genehmigt sein.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Befristete Anstellungen, die am 31. Dezember 2024 enden und verlängert werden sollen, müssen bis 09. Dezember 2024 für eine Verlängerung genehmigt sein.
- Auszahlungen, die nicht über HR-Workflow (ETHIS) abgewickelt, jedoch über HR ausbezahlt werden, müssen bis 09. Dezember 2024 bei HR eingetroffen sein.
- geschützte Seite Abrechnungen für im Auftrag der ETH geleisteten Dienste müssen dem HR physisch bis 09. Dezember 2024 vorliegen.
Die Lohnzahlung erfolgt bis zum 20. Dezember 2024 auf das individuelle Lohnkonto.
Mitarbeitende im Lohnsystem, die allenfalls eine individuelle Lohnerhöhung und/oder einen Teuerungsausgleich erhalten, werden in der ersten Januarwoche per E-Mail informiert und können die Daten in ETHIS einsehen.
Jahresendprozess Zeitwirtschaft
Im Hinblick auf den Jahreswechsel 2024/2025 müssen Mitarbeitende der ETH Zürich die Zeiterfassung für das ganze Jahr 2024 termingerecht und korrekt abschliessen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen und Benutzungsanleitungen zum Jahresendprozess Zeitwirtschaft.
In ETHIS zur Verfügung
Sobald Ihre persönlichen Lohnunterlagen in ETHIS zur Verfügung stehen, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
20. Dezember 2024: Lohnabrechnung Dezember 2024
Ende Januar 2025: Lohnausweis 2024