Dozierende über dem AHV-Referenzalter
Dozierende (Professoren/innen, Privatdozierende, Dozenten/innen), die nach ihrem 65. Altersjahr weiterhin an der ETH Zürich unterrichten, benötigen eine Bewilligung des Rektors/der Rektorin.
Das Gesuch um die Erteilung eines "Lehrauftrags über dem Rentenalter" wird vom Departement gestellt.
Die Bewilligung wird jeweils für 2 Semester (nicht aufeinanderfolgend) erteilt. Danach muss vom Departement für pensionierte Lehrbeauftragte erneut ein Gesuch (für weitere 2 Semester) eingereicht werden.
Dozierende über dem AHV-Referenzalter gelten als "externe Lehrbeauftragte" und dürfen maximal bis zum vollendeten 70. Lebensjahr unterrichten.
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ETH Zürich
Raum- und Stundenplanung
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Schweiz