Technologietransfer/Forschungsverträge
Die ETH Zürich fördert die Zusammenarbeit mit Dritten und ist daran interessiert, den direkten Austausch mit der Wirtschaft zu ermöglichen und die Umsetzung von Forschungsergebnissen zu erleichtern.
ETH transfer ist dem/der Vizepräsident:in für Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen (VPWW) unterstellt und berät die Forschenden bei allen Fragen, die sich aus der Zusammenarbeit mit der Industrie oder bei der Verwertung von Forschungsresultaten ergeben. ETH transfer unterstützt die Wissenschaftler:innen beim Abschluss von Forschungsverträgen, bei Patentanmeldungen und Lizenzierungen. ETH Entrepreneurship unterstützt alle ETH-Studierenden, -Forschenden und -Mitarbeitenden bei der Gründung einer Spin-off- oder Start-up-Firma.
Verträge
Vertragsverhältnisse mit einem Gesamtvolumen ab CHF 10'000 müssen schriftlich geregelt sein. Verwenden Sie Standard-Vertragsvorlagen der ETH Zürich.
Für alle Verträge im Bereich Forschung gelten die Unterschriftskompetenzen gemäss den Forschungsvertragsrichtlinien. Forschungs- und Dienstleistungsverträge ab CHF 50'000 benötigen in jedem Fall die vorgängige schriftliche Genehmigung der Vizepräsident:innen für Forschung (VPF) bzw. Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen (VPWW). Verträge, deren Laufzeit über die Emeritierung oder die Anstellungszeit eines/einer Professor:in hinausgeht, müssen vom Departement bewilligt werden.
Bei Vertragsabschlüssen muss darauf geachtet werden, dass die Risiken (z.B. die Haftung) der ETH Zürich minimiert werden und die Publikation der Ergebnisse zeitnah erfolgen kann. Dienstleistungsangebote der ETH Zürich müssen zu marktgerechten Bedingungen erfolgen, d.h., sie dürfen Angebote von Dritten nicht subventioniert konkurrenzieren.
Verfügt die ETH Zürich in einem Projekt mit Dritten nicht über alle notwendigen Rechte an den Ergebnissen (z.B. bei Beteiligung von Studierenden), müssen diese Rechte ggf. vorgängig durch eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung an die ETH Zürich übertragen werden.
Jeder Verkauf und jede Lizenzvergabe vorbestehender Immaterialgüterrechte der ETH Zürich muss vom zuständigen Vizepräsidium (VPF oder VPWW) bewilligt werden.
Die Nutzung der Infrastruktur der ETH Zürich durch Dritte (auch durch Spin-off-Firmen) bedingt eine vertragliche Regelung und eine Entschädigung der ETH Zürich.
Diejenige Einheit der ETH Zürich (Professur), die einen Vertrag mit einem Dritten im Namen der ETH Zürich abschliesst, ist in jeder Hinsicht dafür verantwortlich, dass die Interaktion mit dem/der Vertragspartner:in ethisch und moralisch vertretbar ist und dass sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag eingehalten werden (Vertraulichkeit, Publikationsprozedere, Gewährung von Nutzungsrechten, Einholen von Bewilligungen, Einhalten von Gesetzen usw.). Dies ist auch der Fall, wenn der Vertrag von den Vizepräsident:innen Forschung oder Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen genehmigt wird.
- Downloadvertical_align_bottom Verordnung des ETH-Rates über die Immaterialgüter im ETH-Bereich
- Downloadvertical_align_bottom Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH-Bereich (RSETHZ 440, Beteiligungsweisungen ETH-Bereich)
- Downloadvertical_align_bottom Richtlinien über Verträge im Bereich Forschung der ETH Zürich (RSETHZ 440.31, Forschungsvertragsrichtlinien)
- Downloadvertical_align_bottom Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der ETH Zürich (RSETHZ 440.4, Verwertungsrichtlinien)
- chevron_right Richtlinien für die Ausgründung von Unternehmen an der ETH Zürich (RSETHZ 440.5, Spin-off-Richtlinien)
- Für jeden Forschungs- oder Dienstleistungsvertrag ab CHF 10'000 muss ein separates SAP-Projekt mit einem PSP-Element eröffnet werden. Zudem müssen die Vertragsverhältnisse schriftlich geregelt sein.
- Bei der Budgetierung müssen Overheads und allfällige Mehrwertsteuern berücksichtigt werden.
- Wenden Sie sich bei allen Fragen zu Forschungsverträgen mit der Industrie, zur Verwertung von Forschungsresultaten frühzeitig an ETH transfer.
- Wenden Sie sich für Beratung zum Thema Spin-off-Gründungen an ETH Entrepreneurship.
ETH transfer
Tel. 044 632 23 82
transfer@sl.ethz.ch