Arbeitsbewilligung
Wenn ausländische Gäste für einen Gastaufenthalt vor Ort an die ETH Zürich kommen, ist zu prüfen, ob diese eine Arbeitsbewilligung benötigen und / oder ob eine Meldepflicht besteht. Für akademische Gäste, Gastprofessor:innen, Stipendiat:innen und Pflichtpraktikant:innen holt die HR Administration die nötigen Bewilligungen ein. Für alle weiteren Gästekategorien gelten unterschiedliche rechtliche Bestimmungen.