Forschung mit Menschen und Personendaten
Die ETH Zürich möchte Menschen, mit denen Forschung betrieben wird oder deren Daten wissenschaftlich verwendet werden, bestmöglich schützen.
Ethische Prüfung
Forschungsprojekte mit Menschen oder deren Daten sind gesetzlich reguliert. Insbesondere müssen solche Projekte vor ihrer Durchführung durch eine zuständige Ethikkommission geprüft und bewilligt werden. Wichtige Ziele der ethischen Evaluation sind die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Schutz der körperlichen und geistigen Integrität der teilnehmenden Personen. Dazu gehört auch, dass diese in geeigneter Form über den Zweck des Forschungsprojekts informiert werden und ihr Einverständnis zur Teilnahme oder zur Verwendung ihrer Daten geben.
Zuständigkeiten
Forschungsprojekte müssen von einer Kantonalen Ethikkommission beurteilt werden, wenn sie in den Geltungsbereich des Humanforschungsgesetzes oder entsprechender Verordnungen fallen. Dazu gehört Forschung mit Personen (lebend oder verstorben), deren gesundheitsbezogenen Personendaten oder biologischem Material, Embryonen oder Föten zu:
- körperlichen und psychischen Krankheiten des Menschen;
- Aufbau und Funktion (Anatomie und Physiologie) des menschlichen Körpers.
Alle übrigen Humanforschungsprojekte beurteilt die Ethikkommission der ETH Zürich. Dazu gehört auch Forschung mit Personendaten, d.h. mit Daten, die sich auf bestimmte oder bestimmbare Individuen beziehen und beispielsweise bei Interviews, Gruppendiskussionen oder Umfragen erhoben werden.
Studien mit anonymisiertem biologischem Material, mit anonym erhobenen oder anonymisierten gesundheitsbezogenen Daten oder mit anonymisierten Personendaten können von einer Bewilligungspflicht befreit sein. Kontaktieren Sie hierfür die Geschäftsstelle der zuständigen Ethikkommission.
Das Sekretariat der Ethikkommission der ETH Zürich bietet zudem Beratung bei Fragen zu Anträgen an sie und deren Zuständigkeit.
- Download vertical_align_bottom Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG)
- Download vertical_align_bottom Verordnung über die Humanforschung mit Ausnahme der klinischen Versuche (HFV)
- Download vertical_align_bottom Verordnung über klinische Versuche in der Humanforschung (KlinV)
- Download vertical_align_bottom Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten
- Download vertical_align_bottom Heilmittelgesetz
- Download vertical_align_bottom Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
- Download vertical_align_bottom Reglement der Ethikkommission der ETH Zürich (RSETHZ 413)
- Bei Unklarheiten bezüglich Ihrer Ethikgesuche, insbesondere bei erstmaliger Einreichung, kontaktieren Sie zuerst das Sekretariat der ETH-Ethikkommission. Dadurch können Sie Überarbeitungen nach der Einreichung, Ablehnungen oder unnötige Gesuche vermeiden.
- Reservieren Sie in Ihrem Forschungsplan ausreichend Zeit für die Einreichung des Ethikgesuchs (mindestens acht Wochen), da Sie erst nach der Bewilligung mit der Rekrutierung der Teilnehmenden beginnen dürfen. Master- und Bachelor-Projekte werden rascher beurteilt – bitte konsultieren Sie hierfür die Webseite "Forschung mit Menschen".
- Wenn Sie von kommerziellen Anbieter:innen biologische Materialien oder personenbezogene Daten beziehen, müssen diese nach den Grundsätzen des relevanten Schweizer Rechts und der für die ETH Zürich gültigen Richtlinien erhoben worden sein. Handelt es sich dabei um ausländische Anbieter:innen, muss vertraglich sichergestellt werden, dass deren lokales Recht diese Grundsätze erfüllt. Ist dies nicht gewährleistet, muss die Einhaltung dieser Grundsätze vertraglich eingefordert werden. Für einige Länder kann standardmässig davon ausgegangen werden, dass das lokale Recht mit dem Schweizer Recht übereinstimmt.