Arbeitszeugnis, Referenzen und Empfehlungsschreiben
Für die berufliche Laufbahn sind Zeugnisse, Referenzen sowie Empfehlungen wichtig.
Die HR Partner:innen unterstützen vorgesetzte Personen gerne beim Verfassen der Dokumente und helfen Mitarbeitenden bei Fragen dazu.
Arbeits- und Zwischenzeugnis
Alle Mitarbeitende der ETH Zürich – befristet oder unbefristet angestellt – haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis sowie ein Zwischenzeugnis. Zeugnisse geben Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und enthalten Angaben zu Leistung und Verhalten von Mitarbeitenden.
Zeugnisgenerator nutzen
Der Zeugnisgenerator unterstützt vorgesetzten Personen beim Schreiben von Arbeitszeugnissen. Sie finden ihn im geschützte Seite ETHIS Portal unter Personal > Mitarbeitende.
Zur Anleitung / Download Zum Merkblatt Arbeitszeugnis (PDF, 43 KB)
Das Arbeitszeugnis als «Austrittszeugnis» bewertet die gesamte Anstellungszeit. Das Zwischenzeugnis hingegen betrifft einen definierten Zeitraum, für die Arbeit in einem Bereich oder in einer Funktion. Das Arbeitszeugnis wird üblicherweise in der Vergangenheitsform (Imperfekt) und das Zwischenzeugnis in der Gegenwartsform (Präsens) verfasst.
Mitarbeitende können jederzeit ein Zwischenzeugnis von der vorgesetzten Person verlangen. Es wird während der Anstellung ausgestellt und umschreibt eine definierte Periode in einem Bereich oder in einer Funktion. Es wird beispielsweise bei einem Wechsel der vorgesetzten Person, bei einem internen Stellenwechsel, bei einer Reorganisation oder zum Zweck der Standortbestimmung ausgestellt.
Arbeitszeugnisse der ETH Zürich sollen dem Grundsatz von Wahrheit, Vollständigkeit, Klarheit und Wohlwollen folgen. Um das berufliche Fortkommen unserer Mitarbeitenden zu unterstützen, sollen Zeugnisse wohlwollend formuliert werden. Es empfiehlt sich, negative Leistungs- und Verhaltensaspekte vorgängig mit dem zuständigen HR Partner abzusprechen.
Arbeits- und Zwischenzeugnisse für ihre Mitarbeitenden zu erstellen, ist Aufgabe der vorgesetzten Person. Der oben erwähnte Zeugnisgenerator ist zu benutzen. Ebenfalls unterstützen die HR Partner:innen in diesem Prozess.
Das Zeugnis trägt in der Regel eine Doppelunterschrift: Links unterzeichnet die vorgesetzte Person und rechts der/die HR Partner:in.
Bei Fragen oder inhaltlichen Differenzen können sich Mitarbeitende an die HR Beratung wenden.
Referenzen / Referenzauskünfte
Referenzen sind Auskünfte über Sie, die ein künftiger Arbeitgeber bei einem ehemaligen Arbeitgeber oder bei einer Drittpersonen über Sie einholt. Üblicherweise erfolgt diese mündlich. Die Referenzauskunft dient der Verifizierung der schriftlichen Unterlagen und als Ergänzung des Bewerbungsgesprächs. Referenzen dürfen nur mit Ihrer Einwilligung eingeholt werden. Er darf aber von einer stillschweigenden Einwilligung ausgegangen werden, wenn Sie Referenzpersonen in Ihrer Bewerbung namentlich nennen.
Die Wahl der Referenzpersonen liegt bei Ihnen, diese müssen mit Ihrer Arbeit vertraut sein. In der Regel geben Sie Ihre direkt vorgesetzte Person an. Bei der Auskunft ist die Referenzperson an die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und der dazugehörigen Verordnung gebunden. Sie darf nur Auskünfte erteilen, die im Zusammenhang mit der künftigen Arbeitssituation stehen.
Wenn Sie jemanden als Referenzperson nennen möchten, teilen Sie ihr dies bitte mit. Erzählen Sie ihr auch von Ihren beruflichen Plänen, damit sich die Referenzperson auf das Gespräch vorbereiten kann.
Empfehlungs- oder Referenzschreiben
Ein Empfehlungs- oder Referenzschreiben im akademischen Kontext (reference letter, letter of recommendation) geben Auskunft über die akademische Leistung und das Verhalten aus der Sicht des Professors oder der Professorin. Es beinhaltet eine explizite Empfehlung für eine Position oder eine Forschungsförderung. Empfehlungsschreiben haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter.
Download Beispielsätze für das Empfehlungsschreiben (nur auf Englisch) (PDF, 311 KB)