Eignungskolloquium
Das Bestehen des Eignungskolloquiums ist Voraussetzung für die definitive Zulassung zum Doktorat an der ETH Zürich.
Vor Ablauf des ersten Jahres verteidigen alle Doktorierende ihr Forschungsvorhaben in einem Eignungskolloquium. Sie stellen dabei ihr Forschungsgebiet in den aktuellen Kontext der wissenschaftlichen Forschung. Das Bestehen des Eignungskolloquiums ist Bedingung für die definitive Zulassung zum Doktorat.
Der Arbeitsvertrag darf erst nach bestandenem Eignungskolloquium verlängert werden.
- Nutzen Sie das erste Jahr gezielt als Probezeit
- Seien Sie im aktiven und regelmässigen Austausch mit Ihren Doktorierenden.
- Prüfen Sie eingehend, ob die Kandidat:innen das Potenzial haben eine selbstständige Forschungsarbeit im Rahmen des Doktorats zu tätigen und ob die gemeinsame Arbeit daran erfolgsversprechend ist
- Sollten Sie starke Zweifel an einer erfolgreichen Zusammenarbeit haben, kommunizieren Sie dies frühzeitig und treten wenn nötig von der Leitung der Doktorarbeit zurück (Rücktritt im ersten Jahr).
Für die Organisation des Eignungskolloquiums sind die Doktorierenden selbst verantwortlich.
Wenden Sie sich an die departementalen Doktoratsadministrationen, um die Einzelheiten der Organisation des Eignungskolloquiums zu besprechen.
Das Eignungskolloquium wird von der Eignungskommission durchgeführt, die sich wie folgt zusammensetzt:
- einem Mitglied des Doktoratsausschusses oder einer anderen vom Doktoratsausschuss ernannten Person als Vorsitz
- der Leiterin oder dem Leiter der Doktorarbeit
- der Zweitbetreuerin oder dem Zweitbetreuer
Der Doktoratsausschuss kann die Eignungskommission im Einzelfall oder generell um weitere Personen ergänzen. Diese sind ebenfalls prüfungsberechtigt. Details dazu entnehmen Sie den Detailbestimmungen zum Doktorat der Departemente.
Bitte beachten Sie, dass die Frist für das Ablegen des Eignungskolloquiums verbindlich ist.
Verlängerung dieser Frist werden nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt und müssen vom Prorektor oder der Prorektorin bewilligt werden (Download Antrag auf Fristverlängerung (PDF, 149 KB)).