Zweitbetreuende Personen

Doktorierende an der ETH Zürich sollen möglichst eng und kontinuierlich betreut werden. Die Betreuung durch mehrere Personen kann dies auch bei hohen Arbeitspensen sicherstellen.

Zusätzlich zum Leiter oder der Leiterin der Doktorarbeit, welche die akademische und personelle Hauptverantwortung trägt, werden Doktorierende von einer zweiten Betreuungsperson unterstützt.

Der oder die Zweitbetreuer:in:

  • ist eine akademisch qualifizierte und fachlich ausgewiesene Person
  • wird von Ihnen im Einvernehmen mit der Doktorandin oder dem Doktoranden bestimmt (in den vom Departement bestimmten Rahmenbedingungen)
  • begleitet und berät Doktorierende fachlich
  • wird in die Erstellung des Doktoratsplans einbezogen
  • ist Mitglied der Eignungskommission und Prüfer:in im Eignungskolloquium
  • unterstützt bei der Erstellung des Fortschrittsberichts 
  • erhält Feedback im ersten Teil (wissenschaftlicher Fortschritt) des jährlichen Standortgesprächs

Die Zweitbetreuerin bzw. der Zweitbetreuer sollte vorzugsweise möglichst früh bestimmt werden. Die Zweitbetreuerin bzw. der Zweitbetreuer ist der zentralen Doktoratsadministration () vor dem Eignungskolloquium mit dem ausgefüllten DownloadFormular (PDF, 440 KB) zu melden.

Bei Bedarf können Doktorierende zusätzliche Betreuungspersonen fordern. Dies kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn das Forschungsprojekt interdisziplinär geprägt ist, oder das Department als zweitbetreuende Person eine Professorin oder einen Professor fordert, welche:r zeitweise stark eingespannt ist.

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