Anmeldung zum Doktorat
Haben Sie die richtige Kandidatin oder den richtigen Kandidaten gefunden?
Informieren Sie die Person über die Anmeldung des Doktorats bei der zentralen Doktoratsadministration. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für ein Doktorat an der ETH Zürich erfüllt sind. Danach entscheidet das Departement über die fachliche Eignung der Bewerber:innen.
Erst nach erfolgter Bestätigung der provisorischen Zulassung kann eine Anstellung und weitere Schritte erfolgen.
Planen Sie genügend Zeit bis zum Start des Doktorats ein. Insbesondere bei Kandidat:innen aus Drittländern können die erforderlichen Formalitäten bis zu 8 Wochen dauern.
Anmeldung
1. Schritt:
Jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat muss sich als erstes zum Doktorat anmelden.
2. Schritt:
Die zentrale Doktoratsadministration prüft die Zulassung und leitet das Bewerbungsdossier an das entsprechende Departement weiter. Dieses entscheidet über Zulassung oder Ablehnung und darüber, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat weiteren Bedingungen erfüllen muss.
3. Schritt:
Hat das Departement einer Zulassung zugestimmt, stellt die zentrale Doktoratsadministration der Kandidatin bzw. dem Kandidaten eine Zulassungsbestätigung aus.
Anstellung
4. Schritt:
Liegt die Zulassungsbestätigung vor, kann die Professur die Ausstellung eines Arbeitsvertrages - sollte das Doktorat mit einer Anstellung an der ETH Zürich verbunden sein - in die Wege leiten.
Dazu beachten Sie bitte auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen und konsultieren Sie das Download Merkblatt für Doktorierende mit Anstellung an der ETH Zürich. (PDF, 841 KB)
Immatrikulation und Einschreibung
5. Schritt:
Die Immatrikulation und Einschreibung wird mit der Anstellung koordiniert. Das Startdatum des Doktorats muss in jedem Fall mit dem Anstellungsdatum übereinstimmen.
6. Schritt:
Ausstellung der offiziellen Aufnahmeverfügung zum Doktorat
Bedingung für die Zulassung zum Doktorat an der ETH Zürich ist:
- ein universitärer Master-Abschluss;
- ein universitäres Diplom oder anderer Studienabschluss (Staatsexamen etc.), welcher einem Master-Diplom einer ETH nach Inhalt, Umfang und Qualität gleichwertig sind;
- ein Master-Diplom einer Fachhochschule, Fachhochschulinstitut oder pädagogischen Hochschule, sofern die Inhaberinnen und Inhaber exzellente Leistungen nachweisen können, namentlich durch hervorragende Studienleistungen und zusätzlich exzellente Eigenleistungen in ihrem Fachgebiet (Üblicherweise bekommen diese Kandidat:innen ein erweitertes Doktoratsstudium auferlegt);
- herausragende Qualifikationen, die namentlich durch exzellente wissenschaftliche Eigenleistungen in einem Fachgebiet nachzuweisen sind (Üblicherweise bekommen diese Kandidat:innen ein erweitertes Doktoratsstudium auferlegt).
Exportkontrolle
Bitte stellen Sie sicher, dass gegebenfalls die Vorgaben zur Exportkontrolle eingehalten sind.