Rechtliche Hinweise zur Vorlesungsaufzeichnung
An der ETH Zürich können Download in ca. 80 Hörsälen und einigen wenigen Seminarräumen (PDF, 55 KB) Vorlesungen und Veranstaltungen aufgezeichnet werden. Die dafür installierte Technik (digitale Aufzeichnungsgeräte, Kameras) dient ausschliesslich diesem (Lehr-)Zweck, nicht jedoch der Überwachung der Räume oder von Personen. Die Infrastruktur wird durch die Gruppen Multiemdia Technologies und Multimedia Production der Informatikdienste betrieben.
Die nachfolgenden Hinweise beschreiben, welche Technik eingesetzt wird und welche Auswirkungen dies für die Nutzung der Räume hat. Auf den entsprechenden Unterseiten erläutern wir, was Dozierende, Studierende und Besucher/Besucherinnen von Veranstaltungen in diesen Hörsälen beachten müssen, wenn sie nicht aufgenommen werden wollen (Bild/Ton).
Kennzeichnung
Die Räume gemäss Download Liste (PDF, 55 KB) sind an den Eingängen mittels eines Kamerasymbols gekennzeichnet. Der zusätzlich abgebildete QR-Code verweist auf die vorliegende Seite. Mit der Nutzung und dem Betreten eines solchen Raumes anerkennen Sie die hier beschriebenen Bedingungen.
Aufzeichnung
Die Aufzeichnung umfasst
- das projizierte digitale Signal und/oder
- Download in ca. 20 Hörsälen (PDF, 55 KB) ein fixes oder manuell geführtes Video des Projektionsbereiches (Tafel, Hellraumprojektion, Podiumsbereich inklusive Vortragende) sowie
- bei eingeschaltetem Mikrofon das Hörsaalaudio.
Die Aufzeichnung beginnt einige Minuten vor dem offiziellen Starttermin einer Vorlesung/Veranstaltung und endet etwas später als zum offiziellen Ende; sie wird am Folgetag geschnitten im Videoportal der ETH Zürich publiziert.
Backupkamera
Ergänzend zum primären Aufzeichnungssystem verfügen die Hörsäle über eine Backupkamera im hinteren Teil des Hörsaals. Diese zeichnet während der Betriebszeiten 8-20 Uhr und bei entsprechenden Anfragen zur Aufzeichnung auch jenseits dessen ein Videosignal auf, das mit dem Hörsaalaudio kombiniert wird. Dieses Video zeigt den digitalen Projektionsbereich. Das Backup wird nur veröffentlicht, falls das primäre Aufzeichnungssystem nicht funktioniert hat.
Verhaltenshinweise beim Aufenthalt in den Hörsäälen (datenschutzbezogen)
Nachstehend erklären wir Ihnen Näheres zur Aufzeichnung sowie, gegebenenfalls, wie Sie sich verhalten müssen, um bei Anwesenheit im Hörsaal die Übertragung bzw. Aufzeichnung Ihrer Person zu vermeiden.