Bring Your Own Device in Leistungskontrollen
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen für Dozierende rund um das Thema Bring Your Own Device (BYOD) in Leistungskontrollen. Eine Übersicht zu BYOD und den verschiedenen Informationsseiten zu diesem Thema finden Sie auf der BYOD-Übersichtsseite.
Durch die Einführung von Bring Your Own Device (BYOD) ergeben sich auch neue Möglichkeiten für die Gestaltung von Leistungskontrollen.
Wenn Sie eine BYOD-Leistungskontrolle durchführen möchten, lesen Sie bitte alle Informationen auf dieser Webseite aufmerksam durch und wenden sich bei dann noch bestehenden Unklarheiten an das BYOD-Beratungsteam:
Gestaltung digitaler Leistungskontrollen
Der Einbezug des persönlichen Laptops in Unterricht und Leistungskontrollen bietet vielfältige Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen. Eine digitale Prüfung kann beispielsweise die Kollaboration zwischen Examinierenden bei der Prüfungserstellung, ‑durchführung und -korrektur vereinfachen und diese Prozesse effizienter gestalten.
Berücksichtigen Sie bei der Unterrichtsplanung wie Sie die Lernziele, den Unterricht mit BYOD und die BYOD-Leistungskontrolle aufeinander abstimmen können.
Definieren Sie bei der Formulierung von Lernzielen mit Bezug zu digitaler Fachpraxis, welche digitalen Fachpraktiken (z.B. Programmieren, statistische Auswertungen, Online-Recherche, CAD und Texte verfassen) direkt oder implizit Teil dieser sind. Bestimmen Sie, wie diese digitalen Fachpraktiken bei einer Leistungskontrolle am Computer authentisch geprüft werden können.
Beachten Sie die geltenden Bestimmungen der ETH zu den Themen Leistungskontrollen, Datenschutz und Compliance.
Alle Pflichtaufgaben, Tests und Prüfungen müssen mit der für Studierende empfohlenen Mindestkonfiguration durchgeführt werden können. Anforderungen, die über die Mindestkonfiguration hinausgehen, müssen Dozierende zur Verfügung stellen.
Sie sind frei in der Wahl des Prüfungsszenarios (z.B. closed book oder open book) und des verwendeten Prüfungssystems (z.B. Moodle), sofern beides den gültigen Verordnungen und externe Seite Weisungen der ETH zu Leistungskontrollen entspricht. Die ETH stellt ein BYOD-Standardsetup zur Verfügung.
Implementieren Sie technische (z.B. Safe Exam Browser, Screen-Proctoring, etc.), organisatorische (Legikontrolle, Prüfungsaufsicht, ausreichende Abstände, etc.) und didaktische Massnahmen (z.B. Transferaufgaben), um sicherzustellen, dass unehrliches Verhalten in der Prüfung effektiv verhindert werden kann.
Planen Sie die Abstände zwischen Prüfungsplätzen gleich wie bei Papierprüfungen, gemäss den Empfehlungen der Prüfungsplanstelle und beachten Sie folgende Sicherheitshinweise.
Die ETH empfiehlt das BYOD-Standardsetup mit Prüfungsmoodle und Safe Exam Browser. Dozierende, deren Antrag für eine BYOD-Leistungskontrolle bewilligt wurde, können in eDoz unter "Prüfungsplanung" in der neuen Funktion "BYOD-Prüfungen" selbstständig den Prüfungskurs für das aktuelle Semester auf dem Prüfungsmoodle anlegen.
Einzelne PDF-Dokumente mit einer Dateigrösse bis zu 50 MB (empfohlen max. 25 MB) können direkt in Moodle hochgeladen und in der Prüfung verlinkt werden.
Für das Standardsetup stehen detaillierte Anleitungen zur Verfügung:
Anleitung für BYOD-Leistungskontrollen mit SEB und Moodle für Dozierende
Anleitung für BYOD-Leistungskontrollen mit SEB und Moodle für Studierende
Leiten Sie die Anleitung für Studierende bitte frühzeitig an Ihre Studierenden weiter.
Der Safe Exam Browser dient dazu, die Prüfung technisch abzusichern, um im Prüfungsszenario faire Bedingungen für alle Studierenden zu schaffen und Zugang zu unerwünschten Ressourcen wie beispielsweise Webseiten, Programmen, Dateien oder Systemfunktionen zu verhindern.
Für BYOD-Leistungskontrollen, welche im ETH-Standardsetup durchgeführt werden, können im Gebäude HG im Campus Zentrum und im Gebäude HIL auf dem Campus Hönggerberg Ersatzgeräte bezogen werden. In dieser Anleitung finden Sie Informationen zur Reservation, Herausgabe und Handhabung dieser Ersatzgeräte.
Falls dieses empfohlene Standardsetup Ihre Bedürfnisse nicht abdeckt – z.B. weil Drittapplikationen oder umfangreiche Dokumentensammlungen in einem Open-Book-Szenario eingesetzt werden sollen – besteht die Möglichkeit, eine digitale Prüfung auf ETH-Rechnern zu beantragen.
Beachten Sie folgende reguläre Zeitfenster, in welchen gewisse Services aufgrund wichtiger Wartungsarbeiten oder Updates zeitweilig nicht zur Verfügung stehen. Planen Sie in diesen Zeiträumen keine BYOD-Leistungskontrollen ein, die auf diese Services angewiesen sind.
In seltenen Fällen müssen ungeplante, betrieblich zwingende Wartungsarbeiten an Moodle durchgeführt werden. Diese werden terminlich möglichst ausserhalb der Vorlesungszeiten gelegt und mit einem Banner in Moodle angekündigt.
Herbstsemester
Wartungsfenster Ersatzgeräte:
• HG @ Campus Zentrum: KW 43/44
• HIL @ Campus Hönggerberg: KW 45
Wartungsfenster Prüfungsmoodle:
• KW 41 Dienstag – Donnerstag
• KW 43 Donnerstag – Freitag
• KW 44 Donnerstag – Freitag
• KW 50 Mittwoch 19:30 – 21:30
Wartungsfenster Kursmoodle:
• Dienstag 4. Februar 2025, 18:00 – 22:00 (HS24)
• Mittwoch 12. Februar 2025, 18:00 – 20:00 (HS24)
• Mittwoch 8. Oktober 2025, 18:00 – 20:00 (HS25)
• Mittwoch 10. Dezember 2025, 18:00 – 20:00 (HS25)
Frühlingssemester
Wartungsfenster Ersatzgeräte:
• HG @ Campus Zentrum: KW 17
• HIL @ Campus Hönggerberg: KW 18
Wartungsfenster Prüfungsmoodle:
• KW 7 Mittwoch 19:30 – 21:30
• KW 14 Dienstag – Donnerstag
• KW 15 Dienstag – Donnerstag
• KW 16 Mittwoch, 19:30–21:30
• KW 17 Donnerstag – Freitag
• KW 18 Donnerstag – Freitag
• KW 24 Mittwoch 19:30 – 21:30
• KW 33 Mittwoch 19:30 – 21:30
Wartungsfenster Kursmoodle:
• Mittwoch 16. April 2025, 18:00 – 20:00
• Mittwoch 11. Juni 2025, 18:00 – 20:00
• Dienstag 12. August 2025, 18:00 – 22:00
BYOD-Leistungskontrollen finden in ETH-Räumlichkeiten unter Aufsicht statt. Planen Sie die Abstände zwischen Prüfungsplätzen gleich wie bei Papierprüfungen, gemäss den Empfehlungen der Prüfungsplanstelle.
BYOD-Sessionsprüfungen werden durch die Prüfungsplanstelle in einem geeigneten Prüfungslokal geplant.
Wir empfehlen BYOD-Semesterleistungen und BYOD-Semesterendprüfungen im Gebäude HG im Campus Zentrum oder im Gebäude HIL auf dem Campus Hönggerberg zu planen, da dort Ersatzgeräte zur Verfügung stehen.
Es gibt aktuell noch Hörsäle, Seminarräume, Labore und Arbeitsbereiche mit einem eingeschränkten Zugriff auf Steckdosen. Weisen Sie die Studierenden darauf hin, dass sie mit vollgeladenem Akku zur Prüfung erscheinen müssen. Zudem können Studierende freiwillig eine Powerbank als Reserveakku mitbringen.
Informationen zum WLAN und wie Sie sich damit verbinden, finden Sie hier.
Für die erfolgreiche Durchführung einer BYOD-Leistungskontrolle wird empfohlen, das technische Prüfungssetting vorab eingehend mit den Studierenden zu testen, z.B. mittels Probeprüfungen oder Übungen, welche im Prüfungssetup durchgeführt werden, sowie die Studierenden während der Lehrveranstaltung explizit auf das Prüfungsformat vorzubereiten, zum Beispiel mit Hilfe von formativen Fragestellungen.
Siehe RefreshTeaching (07.05.2024) Bring Your Own Device (BYOD): Opportunities and Challenges für Erfahrungsberichte zu BYOD in der Lehre und in Leistungskontrollen.
FAQ
BYOD-Leistungskontrollen sind schriftliche Prüfungen, die Sie eigenverantwortlich auf den privaten Laptops der Studierenden in Räumlichkeiten der ETH Zürich mit Aufsichten durchführen. Wie bei Papierprüfungen sind Sie für die Prüfungsinhalte und die Durchführung, Aufsicht, Korrektur, Prüfungseinsicht und Aufbewahrung der Prüfung verantwortlich.
In der Einführungsphase von BYOD muss ein Antrag eingereicht werden, um eine BYOD-Leistungskontrolle durchzuführen. Die Akademischen Dienste prüfen, ob eine BYOD-Leistungskontrolle in Ihrer Veranstaltung zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund der Regularien und Kapazitäten möglich ist.
Aufgrund der schrittweisen Einführung des BYOD-Obligatoriums für Studierende, die neu in einen Studiengang eintreten wird es in den kommenden Jahren noch weiterhin Kohorten geben, die nicht unter dem Obligatorium stehen. Wenn Sie eine BYOD-Leistungskontrolle durchführen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass all ihre Studierenden dem BYOD-Obligatorium unterliegen. Andernfalls müssen Sie das explizite, individuelle Einverständnis aller Studierenden einholen, die nicht dem BYOD-Obligatorium unterliegen und diesen ggf. Ersatzgeräte zur Verfügung stellen, welche den Mindestanforderungen entsprechen.
Dass eine Leistungskontrolle als BYOD-Leistungskontrolle durchgeführt wird, muss im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) kenntlich gemacht sein. Diese Kennzeichnung wird in der Einführungsphase zentral vorgenommen und ist Teil des Bearbeitungsprozesses ihres Antrags.
Die Angaben zu einer BYOD-Leistungskontrolle müssen zu Beginn des Semesters im Vorlesungsverzeichnis ersichtlich sein.
Sie sind frei in der Wahl des Prüfungsszenarios (z.B. closed book oder open book) und des verwendeten Prüfungssystems (z.B. Moodle), sofern beides den gültigen Verordnungen und externe Seite Weisungen der ETH zu Leistungskontrollen entspricht.
Alle Pflichtaufgaben, Tests und Prüfungen müssen mit der für Studierende empfohlenen Mindestkonfiguration durchgeführt werden können. Anforderungen, die über die Mindestkonfiguration hinausgehen, müssen Dozierende zur Verfügung stellen.
Es stehen detaillierte Anleitungen für das empfohlene Setup mit Moodle, SEB und SEB-Server zur Verfügung, die Ihnen einen reibungslosen Prüfungsverlauf ermöglichen:
Anleitung für BYOD-Leistungskontrollen mit SEB und Moodle für Dozierende
Anleitungen für BYOD-Leistungskontrollen mit SEB und Moodle für Studierende
Führen Sie möglichst während des Semesters mehrere Probedurchläufe Ihres Prüfungs-Setups mit Ihren Studierenden durch. Geeignet dafür sind beispielsweise Probeprüfungen, formative Tests oder Übungen, dies am besten weit im Voraus zum eigentlichen Prüfungstermin.
BYOD-Leistungskontrollen mit Moodle sowie dazugehörige Probeprüfungen finden auf der Moodle Prüfungsinstanz statt. Pro Semester wird dafür jeweils ein neuer Prüfungs-Kurs erstellt.
Nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde, können Sie in eDoz unter "Prüfungsplanung" in der neuen Funktion "BYOD-Prüfungen" selbstständig den Prüfungskurs für das aktuelle Semester auf dem Prüfungsmoodle anlegen.
Beachten Sie die Wartungszeitfenster, in welchen der Moodle-Service aufgrund wichtiger Wartungsarbeiten und Updates zeitweilig nicht zur Verfügung steht.
Aktuell ist das Einbinden von Polybox bei BYOD-Leistungskontrollen nicht möglich. Im empfohlenen Standardsetup können einzelne PDF-Dokumente direkt in Moodle hochgeladen und in der Prüfung verlinkt werden. Befolgen Sie dafür die Anleitungen für Dozierende und Studierende sowie diese Anleitung genau. Achten Sie dabei darauf, dass sich das Dokument in einem neuen Fenster öffnet und die Dokumente im Prüfungskurs hochgeladen sind. Die empfohlene Dateigrösse von 25 MB darf nicht und die maximale Dateigrösse von 50 MB keinesfalls überschritten werden.
Es gibt ein Kontingent an Ersatzgeräten, welche für das Standardsetup konfiguriert sind. Diese stehen im Gebäude HIL auf dem Campus Hönggerberg, sowie im Gebäude HG im Campus Zentrum zur Verfügung. In dieser Anleitung finden Sie Informationen zur Reservation, Herausgabe und Handhabung dieser Ersatzgeräte.
Beachten Sie die Wartungszeitfenster, in welchen die Ersatzgeräte aufgrund wichtiger Wartungsarbeiten zeitweilig nicht zur Verfügung stehen.
Wir empfehlen dringend, dass Sie genügend Ersatzgeräte bereithalten, falls während der Prüfung unvorhergesehene und nicht schnell lösbare technische Probleme auftreten sollten.
BYOD-Leistungskontrollen finden in ETH-Räumlichkeiten unter Aufsicht statt.
- Wir empfehlen BYOD-Semesterleistungen und BYOD-Semesterendprüfungen im Gebäude HG im Campus Zentrum oder im Gebäude HIL auf dem Campus Hönggerberg zu planen, da dort Ersatzgeräte zur Verfügung stehen.
- BYOD-Sessionsprüfungen werden durch die Prüfungsplanstelle der Akademischen Dienste in einem geeigneten Prüfungslokal geplant.
Planen Sie die Abstände zwischen Prüfungsplätzen gleich wie bei Papierprüfungen, gemäss den Empfehlungen der Prüfungsplanstelle.
Weisen Sie die Studierenden darauf hin, dass sie mit vollgeladenem Akku zur Prüfung erscheinen müssen. In der empfohlenen Mindestanforderung an die studentischen Geräte ist festgehalten, dass die Akkulaufzeit bei Standardanwendungen wie Textverarbeitung und Webbrowsen mindestens sieben Stunden aufweisen muss. Zudem können Studierende freiwillig eine Powerbank als Reserveakku mitbringen. Eine Lösung zur Ausstattung der Räumlichkeiten mit Steckdosentürmen für BYOD-Sessionsprüfungen ist in Arbeit für die Prüfungssession des HS 2024.
Wie Sie sich mit dem WLAN verbinden können und weitere Informationen zum WLAN finden Sie hier.
Für BYOD-Leistungskontrollen gelten die gleichen Regeln für die Sicherung und Archivierung wie bei papierbasierten Prüfungen. Die bewertete und benotete Prüfung muss zwei Jahre lang von Ihnen aufbewahrt werden. Dafür machen sie eine Sicherheitskopie, welche Sie unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien auch für zwei Jahre aufbewahren. Danach müssen Sie die Daten wieder löschen. Das Vorgehen zur Sicherung von BYOD-Leistungskontrollen mit Moodle ist als Teil dieser Anleitung dokumentiert.
Die Studierenden haben das Recht, ihre bewertete und benotete BYOD-Leistungskontrolle gemäss den ETH-Vorschriften einzusehen.
Das Vorgehen zur Einsicht von BYOD-Leistungskontrollen mit Moodle ist als Teil dieser Anleitung dokumentiert.
Informieren Sie sich frühzeitig auf dieser Webseite über die geltenden Regelungen und reichen Sie frühzeitig einen Antrag ein. Führen Sie möglichst während des Semesters mehrere Probedurchläufe Ihres Prüfungs-Setups mit Ihren Studierenden durch. Geeignet dafür sind beispielsweise Probeprüfungen, formative Tests oder Übungen, dies am besten weit im Voraus zum eigentlichen Prüfungstermin.
Für den Fall eines Gerätedefekts oder ähnlicher technischer Komplikationen, die nicht gelöst werden können, wird empfohlen, als Ausweichplan Ersatzgeräte für die Studierenden zur Verfügung zu haben. Informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten. Am Prüfungstag planen Sie 15 bis 30 Minuten Vorbereitungszeit ein für das Platznehmen, Starten der Laptops und Login in das Prüfungssystem. Starten Sie die Prüfung erst, wenn alle Studierenden bereit sind. Bei hartnäckigen Problemen kann die folgende Vorgehensweise helfen: (1) ein Neustart des Prüfungsbrowsers, bzw. der Prüfungssoftware, (2) ein Neustart des gesamten Geräts und schliesslich (3) der Wechsel auf ein Ersatzgerät.
Bei Problemen während der Prüfung können Sie wie oben beschrieben vorgehen. Notieren Sie zusätzlich die Uhrzeiten beim Melden des Problems und nach der Behebung. So können Sie anschliessend die verlorene Prüfungszeit individuell wieder gutschreiben. Detaillierte Angaben zur Vorgehensweise finden Sie in der Anleitung für BYOD-Leistungskontrollen mit SEB und Moodle für Dozierende.
Es gelten alle ETH-Vorschriften, sowie das schweizerische Recht (insbesondere betreffend Datenspeicherung), die eingehalten werden müssen - unter anderem:
- externe Seite Verordnung der ETH Zürich über Lerneinheiten und Leistungskontrollen an der ETH Zürich
- Ausführungsbestimmungen des Rektors zur Leistungskontrollenverordnung der ETH Zürich
- Download Akteneinsicht und Aktenweitergabe im Rahmen von Leistungskontrollen (PDF, 87 KB)
- ETH-Datenschutzbestimmungen
- ETH-Compliance-Leitfaden
- ETH-Compliance-Leitfaden, Lehre
- Download Weisung BYOD-Obligatorium zum HS 2024 (PDF, 22 KB)
Die zentrale Koordination der BYOD-Initiative wird über das BYOD-Beratungsteam bestehend aus Mitarbeitenden aus den Educational IT Services (EduIT), den Akademischen Diensten (AkD) und der Abteilung für Lehre und Lernen (UTL) wahrgenommen. Bitte wenden Sie sich bei offenen Fragen oder Anregungen direkt an die untenstehende E-Mail-Adresse.