Bring Your Own Device in Leistungskontrollen

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen für Dozierende rund um das Thema Bring Your Own Device (BYOD) in Leistungskontrollen. Eine Übersicht zu BYOD und den verschiedenen Informationsseiten zu diesem Thema finden Sie auf der BYOD-Übersichtsseite.

Wenn Sie eine BYOD-Leistungskontrolle durchführen möchten, lesen Sie bitte alle Informationen auf dieser Webseite aufmerksam durch und wenden sich bei dann noch bestehenden Unklarheiten an das BYOD-Beratungsteam:


Siehe RefreshTeaching (07.05.2024) Bring Your Own Device (BYOD): Opportunities and Challenges für Erfahrungsberichte zu BYOD in der Lehre und in Leistungskontrollen.

FAQ

Was sind BYOD-Leistungskontrollen?

BYOD-Leistungskontrollen sind schriftliche Prüfungen, die Sie eigenverantwortlich auf den privaten Laptops der Studierenden in Räumlichkeiten der ETH Zürich mit Aufsichten durchführen. Wie bei Papierprüfungen sind Sie für die Prüfungsinhalte und die Durchführung, Aufsicht, Korrektur, Prüfungseinsicht und Aufbewahrung der Prüfung verantwortlich.
 

Darf ich eine BYOD-Leistungskontrolle durchführen?

In der Einführungsphase von BYOD muss ein Antrag eingereicht werden, um eine BYOD-Leistungskontrolle durchzuführen. Die Akademischen Dienste prüfen, ob eine BYOD-Leistungskontrolle in Ihrer Veranstaltung zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund der Regularien und Kapazitäten möglich ist.


Aufgrund der schrittweisen Einführung des BYOD-Obligatoriums für neueintretende Studierende wird es in den kommenden Jahren noch weiterhin Kohorten geben, die nicht unter dem Obligatorium stehen. Wenn Sie eine BYOD-Leistungskontrolle durchführen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass all ihre Studierenden dem BYOD-Obligatorium unterliegen. Andernfalls müssen Sie das explizite, individuelle Einverständnis aller Studierenden einholen, die nicht dem BYOD-Obligatorium unterliegen und diesen ggf. Ersatzgeräte zur Verfügung stellen, welche den Mindestanforderungen entsprechen.

Ist eine Kennzeichnung im Vorlesungsverzeichnis notwendig?

Dass eine Leistungskontrolle als BYOD-Leistungskontrolle durchgeführt wird, muss im Vorlesungsverzeichnis (VVZ) kenntlich gemacht sein. Diese Kennzeichnung wird in der Einführungsphase zentral vorgenommen und ist Teil des Bearbeitungsprozesses ihres Antrags.
Die Angaben zu einer BYOD-Leistungskontrolle müssen zu Beginn des Semesters im Vorlesungsverzeichnis ersichtlich sein.
 

Welches Prüfungsszenario und Prüfungssystem soll ich nutzen?

Sie sind frei in der Wahl des Prüfungsszenarios (z.B. closed book oder open book) und des verwendeten Prüfungssystems (z.B. Moodle), sofern beides den gültigen Verordnungen und externe SeiteWeisungen der ETH zu Leistungskontrollen entspricht.
Alle Pflichtaufgaben, Tests und Prüfungen müssen mit der für Studierende empfohlenen Mindestkonfiguration durchgeführt werden können. Anforderungen, die über die Mindestkonfiguration hinausgehen, müssen Dozierende zur Verfügung stellen.
 

Gibt es Anleitungen für BYOD-Leistungskontrollen?

Es stehen detaillierte Anleitungen für das empfohlene Setup mit Moodle, SEB und SEB-Server zur Verfügung, die Ihnen einen reibungslosen Prüfungsverlauf ermöglichen:

Anleitung für BYOD-Leistungskontrollen mit SEB und Moodle für Dozierende
Anleitungen für BYOD-Leistungskontrollen mit SEB und Moodle für Studierende

Führen Sie möglichst während des Semesters mehrere Probedurchläufe Ihres Prüfungs-Setups mit Ihren Studierenden durch. Geeignet dafür sind beispielsweise Probeprüfungen, formative Tests oder Übungen, dies am besten weit im Voraus zum eigentlichen Prüfungstermin.
 

Ich will eine BYOD-Leistungskontrolle mit Moodle machen…

BYOD-Leistungskontrollen mit Moodle sowie dazugehörige Probeprüfungen finden auf der Moodle Prüfungsinstanz statt. Pro Semester wird dafür jeweils ein neuer Prüfungs-Kurs erstellt. 

Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, wird ein Kurs für Sie erstellt bzw. ab Herbstsemester 2024 werden Sie die Möglichkeit haben Ihren Kurs selbständig via eDoz zu erstellen.
 

Was sind SEB und SEB-Server?

Um im Prüfungsszenario faire Bedingungen für alle Studierenden zu schaffen und Zugang zu unerwünschten Ressourcen wie beispielsweise Webseiten, Programmen, Dateien oder Systemfunktionen zu verhindern, empfehlen wir eine Absicherung der Prüfung mittels
 

Gibt es Ersatzgeräte?

Aktuell steht ein Kontingent an Ersatzgeräten im Gebäude HIL auf dem Campus Hönggerberg zur Verfügung. Wir empfehlen dringend, dass Sie genügend Ersatzgeräte bereithalten, falls während der Prüfung unvorhergesehene und nicht schnell lösbare technische Probleme auftreten sollten. In der Einführungsphase nehmen Sie bezüglich der Reservation, Herausgabe und Handhabung von Ersatzgeräten bitte frühzeitig Kontakt mit dem BYOD-Beratungsteam auf: .
 

Welche Räume eigenen sich für BYOD-Leistungskontrollen?

BYOD-Leistungskontrollen finden in ETH-Räumlichkeiten unter Aufsicht statt.

  • Wir empfehlen BYOD-Semesterleistungen und BYOD-Semesterendprüfungen im Gebäude HIL auf dem Campus Hönggerberg zu planen, da dort Ersatzgeräte zur Verfügung stehen.

  • BYOD-Sessionsprüfungen werden durch die Prüfungsplanstelle der Akademischen Dienste in einem geeigneten Prüfungslokal geplant.


Wie ist die Stromversorgung gewährleistet?

Weisen Sie die Studierenden darauf hin, dass sie mit vollgeladenem Akku zur Prüfung erscheinen müssen. In der empfohlenen Mindestanforderung an die studentischen Geräte ist festgehalten, dass die Akkulaufzeit bei Standardanwendungen wie Textverarbeitung und Webbrowsen mindestens sieben Stunden aufweisen muss. Zudem können Studierende freiwillig eine Powerbank als Reserveakku mitbringen. Eine Lösung zur Ausstattung der Räumlichkeiten mit Steckdosentürme für BYOD-Sessionsprüfungen ist in Arbeit für die Prüfungssession des HS 2024.
 

Kann ich eine BYOD-Leistungskontrolle sicher von zu Hause durchführen?

Nein, BYOD-Leistungskontrollen müssen unter Aufsicht in Räumlichkeiten der ETH Zürich durchgeführt werden.
 

Wie funktioniert die Aufbewahrungspflicht?

Für BYOD-Leistungskontrollen gelten die gleichen Regeln für die Sicherung und Archivierung wie bei papierbasierten Prüfungen. Die bewertete und benotete Prüfung muss zwei Jahre lang von Ihnen aufbewahrt werden. Dafür machen sie eine Sicherheitskopie, welche Sie unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien auch für zwei Jahre aufbewahren. Danach müssen Sie die Daten wieder löschen. Das Vorgehen zur Sicherung von BYOD-Leistungskontrollen mit Moodle ist als Teil dieser Anleitung dokumentiert.
 

Wie funktioniert die Prüfungseinsicht?

Die Studierenden haben das Recht, ihre bewertete und benotete BYOD-Leistungskontrolle gemäss den ETH-Vorschriften einzusehen.
Das Vorgehen zur Einsicht von BYOD-Leistungskontrollen mit Moodle ist als Teil dieser Anleitung dokumentiert.
 

Wie bereite ich mich gut auf eine BYOD-Leistungskontrolle vor?

Informieren Sie sich frühzeitig auf dieser Webseite über die geltenden Regelungen und reichen Sie frühzeitig einen Antrag ein. Führen Sie möglichst während des Semesters mehrere Probedurchläufe Ihres Prüfungs-Setups mit Ihren Studierenden durch. Geeignet dafür sind beispielsweise Probeprüfungen, formative Tests oder Übungen, dies am besten weit im Voraus zum eigentlichen Prüfungstermin.

Für den Fall eines Gerätedefekts oder ähnlicher technischer Komplikationen, die nicht gelöst werden können, wird empfohlen, als Ausweichplan Ersatzgeräte für die Studierenden zur Verfügung zu haben. Informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten. Am Prüfungstag planen Sie 15 bis 30 Minuten Vorbereitungszeit ein für das Platznehmen, Starten der Laptops und Login in das Prüfungssystem. Starten Sie die Prüfung erst, wenn alle Studierenden bereit sind. Bei hartnäckigen Problemen kann die folgende Vorgehensweise helfen: (1) ein Neustart des Prüfungsbrowsers, bzw. der Prüfungssoftware, (2) ein Neustart des gesamten Geräts und schliesslich (3) der Wechsel auf ein Ersatzgerät.

Bei Problemen während der Prüfung können Sie wie oben beschrieben vorgehen. Notieren Sie zusätzlich die Uhrzeiten beim Melden des Problems und nach der Behebung. So können Sie anschliessend die verlorene Prüfungszeit individuell wieder gutschreiben. Detaillierte Angaben zur Vorgehensweise finden Sie in der Anleitung für BYOD-Leistungskontrollen mit SEB und Moodle für Dozierende.
 

Wo erhalte ich Beratung und Support?

Bei Fragen zu BYOD-Leistungskontrollen wenden Sie sich bitte an das BYOD-Beratungsteam:
Ein Angebot zu Servicestrukturen für BYOD-Leistungskontrollen ist in Arbeit.
 

Welche Vorschriften und Weisungen gelten für BYOD-Leistungskontrollen?


Es gelten alle ETH-Vorschriften, sowie das schweizerische Recht (insbesondere betreffend Datenspeicherung), die eingehalten werden müssen - unter anderem:

 

 

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