Bedingungen
Für standortunabhäniges Arbeiten in der Schweiz müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, zugleich gelten einige Rahmenbedingungen. Diese Bedingungen sind bei standortunabhängigem Arbeiten für alle Mitarbeitenden mit Arbeitsort und Wohnsitz in der Schweiz relevant. Weitere Informationen für Grenzgänger:innen oder das Arbeiten im internationalen Kontext.
- Für standortunabhängiges Arbeiten in der Schweiz ist eine Bewilligung der vorgesetzten Person erforderlich.
- Dabei ist zu beachten, dass die Aufgaben, Arbeitsumgebung und -organisation der Mitarbeitenden sowie die betrieblichen Abläufe für das standortunabhängige Arbeiten geeignet sein müssen (siehe Leitfragen in Unterstützung).
- Mitarbeitende und vorgesetzte Personen besprechen gemeinsam die Möglichkeiten für standortunabhängiges Arbeiten in der Schweiz und regeln mündlich oder schriftlich die Bedingungen, beispielsweise via Download Vereinbarung für standortunabhängiges Arbeiten in der Schweiz (PDF, 42 KB). Für Mitarbeitende, die bereits eine frühere Version dieses Formulars ausgefüllt haben, ist das bisherige Formular weiterhin gültig und muss nicht neu ausgefüllt werden.
- Standortunabhängiges Arbeiten in der Schweiz kann zeitlich beschränkt oder unbeschränkt vereinbart werden.
- Bei unbeschränkter Dauer kann standortunabhängiges Arbeiten innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens einem Monat von der vorgesetzten Person widerrufen werden, sofern die Umstände sich verändert haben oder rechtliche Gründe dem standortunabhängigen Arbeiten entgegenstehen.
- Es gelten die personalrechtlichen Regelungen gemäss Personalverordnung ETH-Bereich (externe Seite PVO-ETH).
- Vorgaben des Arbeitsgesetzes, namentlich die maximale tägliche Arbeitszeit, vorgeschriebene Ruhezeiten und Pausen, Regelungen bezüglich Nacht- und Sonntagsarbeit, sind einzuhalten. Standortunabhängiges Arbeiten hat während den betriebsüblichen Arbeitszeiten stattzufinden.
- Die Arbeitszeiten werden beim standortunabhängigen Arbeiten nach den gleichen Regeln erfasst wie beim Arbeiten am vertraglich vereinbarten Arbeitsort.
Mitarbeitende sind auch im Rahmen des standortunabhängigen Arbeitens für die Einhaltung der Datensicherheit verantwortlich. Dabei gelten insbesondere die Regelungen der externe Seite PVO-ETH (Berufs-, Geschäfts- und Amtsgeheimnis), Benutzungsordnung für Telematik an der ETH Zürich (BOT der ETH Zürich) und die IT-Richtlinien und IT-Grundschutzvorgaben der ETH Zürich.
- Mitarbeitende verfügen bei regelmässigem standortunabhängigen Arbeiten über eine Arbeitsumgebung, die ein ungestörtes, konzentriertes und effizientes Arbeiten ermöglicht.
- Mitarbeitende überprüfen ihren Arbeitsplatz auf ergonomische Gesichtspunkte.
- Die Herstellung einer sicheren und leistungsfähigen Verbindung mit der ETH-Serverumgebung muss jederzeit gewährleistet sein.