Grundlagen
Umgang mit Studierendendaten
Das Reglement Studierendendaten regelt dem Umgang mit Daten, die im Rahmen des Lehrbetriebs entstehen. Dies können u.a. Daten, die zum Zweck des Bewerbungs- bzw. Zulassungsprozesses, der Erteilung von akademischen Titeln oder der Planung und Statistik erhoben werden, sein.
Es regelt nicht den Umgang mit Daten, die in der Lehre selbst entstehen, wie z.B. Leistungsnachweise.
Detailliertere Ausführungen zum neuen Reglement Studierendendaten - es werden folgende Fragen beantwortet:
- chevron_right Wer darf Daten bearbeiten?
- chevron_right Welche Daten sind vom neuen Reglement betroffen?
- chevron_right Wie ist die Datensicherheit geregelt?
- chevron_right Wie und wo dürfen die betroffenen Daten aufbewahrt werden?
- chevron_right Wie sind die Zugriffsrechte geregelt?
- chevron_right Wer darf welche Daten weitergeben?
- chevron_right Wie ist die Archivierung der Daten geregelt?
Begriff «Lerneinheit»
Die Grundeinheit des Unterrichts an der ETH Zürich ist die «Lerneinheit». Sie besteht aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesung + Übung).
Eine Lerneinheit wird als Ganzes geprüft und gibt Kreditpunkte.
Jede Lerneinheit besitzt einen hauptverantwortlichen Dozierenden. Zusätzlich können weitere Dozierende in eDoz eingetragen werden.
Lernziele
Die Lernziele der Lerneinheit zeigen einerseits auf, was Studierende nach der Veranstaltung können sollten und illustrieren andererseits, wie die Veranstaltung ins Curriculum eingebettet ist.
Lernziele sollten formuliert werden, BEVOR die weitere Planung der Veranstaltung vorgenommen wird: Backward Course Design
Aus den Lernzielen leiten sich idealerweise Leistungskontrollen und Lernaktivitäten ab: Constructive Alignment
Die Lernziele werden in Englisch und Deutsch im Vorlesungsverzeichnis abgebildet. Sie sind auch Teil des Diploma Supplement, welches die Studierenden mit ihrem Zeugnisabschluss erhalten.
Neue Lehr- und Lernmethoden einsetzen
Wenn in einer Veranstaltung eine neue Lernmethode eingesetzt werden soll, empfiehlt sich die rechtzeitige Planung. Je nach Vorhaben benötigt dies spezielle Schulung oder technische Unterstützung.
Programm «Innovedum»
Für grössere Innovationsvorhaben kann über das Programm Innovedum eine Finanzierung beantragt werden.
Weiterführende Links
- Download vertical_align_bottom Lehrveranstaltungstypen (PDF, 76 KB)
- Download vertical_align_bottom Konzept Lehrveranstaltung, Lerneinheit, Leistungskontrolle (78 KB)
- chevron_right Unterrichtsgestaltung/-design
- chevron_right Lehrentwicklung
- chevron_right Lehrinnovation
- chevron_right Netzwerk Lehrspezialisten
Leistungskontrollen festlegen
Die Prüfungsform bestimmt den Zeitpunkt der Prüfung im Semester.
Die Prüfungen finden in einem klar definierten Zeitrahmen statt.
Prüfungsform und Prüfungsmodus (mündlich, schriftlich) sowie die Dauer der Prüfung werden auf Vorschlag der Dozierenden durch die Unterrichtskommission festgelegt und durch die Departementskonferenz bestätigt (anbietendes Departement), sofern die Studienreglemente keine spezifischen Bestimmungen enthalten.
Prüfungsblöcke
Prüfungen, welche in Prüfungsblöcken zusammengefasst sind, müssen zwingend als Sessionsprüfungen durchgeführt werden.
Leistungselemente
Es ist möglich, bereits während des Semesters die Studierenden mit Leistungselementen zu prüfen oder zu Lernzwecken zu befragen.
Notenskala
Die ETH Zürich verwendet eine Notenskala von 6.0 bis 1.0, abgestuft in Viertelnoten. 6.0 ist die beste, 1.0 die geringste Note. Ab 4.0 gilt die Leistungskontrolle als bestanden.
Semesterleistungen können auch nur mit «bestanden»/«nicht bestanden» bewertet werden. Weitere Angaben, u.a. den Bezug des ETH-Notensystems zu ECTS-Grades, gibt das Dokument Download Benotungssystem der ETH Zürich (PDF, 54 KB)
Die Note ist als absolute Bewertung der erbrachten Leistung zu verstehen. Der Notenschlüssel wird so festgelegt, dass die Note eines Studierenden nicht von den Leistungen der anderen Studierenden abhängt.
Ermessensspielraum bei ungenügenden Leistungen
Ungenügende Leistungen können in bestimmten Fällen zum Ausschluss aus einem Studiengang führen.
Handelt es sich dabei um knapp nicht bestandene Leistungen (insbesondere mit der Note 3.75), so sollten Sie sich vor der Festlegung der Note überlegen, ob Sie den Ihnen zur Verfügung stehenden Ermessenspielraum ausschöpfen können.
Eine nachträgliche Korrektur der Note aus Ermessensgründen ist nicht statthaft.
Maximale Sorgfalt
Die Korrektheit und Verbindlichkeit der Notengebung definiert die Qualität unseres Bewertungssystems. Die ETH verlässt sich darauf, dass die Examinatorinnen und Examinatoren dieser Tatsache durch maximale Sorgfalt gerecht werden.
Vier-Augen-Prinzip
Der Prozess von der Korrektur von Prüfungen bis zur Übermittlung der Noten ist von Natur aus fehleranfällig.
Es müssen deshalb Massnahmen getroffen werden, damit Fehler möglichst erkannt und beseitigt werden können.
Bewährt hat sich, die einzelnen Prozessschritte nach dem «Vier-Augen-Prinzip» zu kontrollieren. Die Anwendung dieses Prinzips wird allen Examinatorinnen und Examinatoren dringend empfohlen.
Disziplinarische Verstösse bei Leistungskontrollen
- Wenn Dozierende während einer Prüfung ein mögliches unredliches Handeln feststellen, dann sprechen sie die betroffene Person darauf an. Hat die betroffene Person ein unerlaubtes Hilfsmittel dabei, ziehen die Dozierenden das unerlaubte Hilfsmittel ein. Die betroffene Person darf die Prüfung jedoch zu Ende schreiben.
- Im Anschluss melden die Dozierenden den Disziplinarfall im Zusammenhang mit Prüfungsereignissen mittels Online-Formular Unredliches Handeln.
Andere Disziplinarverstösse
Alle anderen Formen von Disziplinarverstössen werden via gemeldet.
Eigenständigkeitserklärung
Die unterzeichnete Download Eigenständigkeitserklärung (PDF, 175 KB) ist Bestandteil jeder während des Studiums verfassten schriftlichen Arbeit.