Mitwirkung an der ETH

Mitwirkungsbericht

Der Download Bericht zur Verankerung der Mitwirkung an der ETH Zürich (PDF, 671 KB) wurde 2016 erstellt und 2023 grundlegend überarbeitet. Herausgebering des  Berichts ist die Hochschulversammlung. Das Dokument gibt Einblick in folgende Themen:

  • Grundlagen der Mitwirkung
  • Die Hochschulgruppen
  • Gremien auf Hochschulebene
  • Gremien auf Departementsebene

Mitwirkung ist ein zentraler Bestandteil der Kultur an der ETH. Die Mitwirkung aller Hochschulgruppen auf Institutionsebene stellt sicher, dass die Entscheide der Schulleitung breit akzeptiert und abgestützt sind – und bei Bedarf beeinflusst bzw. korrigiert werden können. Die breit verankerte Mitwirkung ist ein wesentliches Merkmal des Präsidialsystems der ETH Zürich, in dem der Präsident die Gesamtverantwortung trägt. Er ist insbesondere für die Strategie, die Berufungen von Professor:innen und die Finanzen zuständig. Zudem schlägt er dem ETH-Rat die Vizepräsident:innen (Mitglieder der Schulleitung) sowie die Professor:innen zur Ernennung vor.

Das Zusammenspiel des Präsidialsystems mit der institutionell verankerten Mitwirkung bringt viele Vorteile mit sich. Es erleichtert – dank der sorgfältigen Gestaltung von Meinungsbildungsprozessen – die Lösung organisatorischer Probleme, sichert den Konsens, fördert die institutionelle Identität und erhöht die Qualität der Entscheidungen. Die Basis für dieses Zusammenspiel ist das gegenseitige Vertrauen der Hochschulgruppen und Entscheidungsträger sowie das Gefühl, Teil der ETH-Community zu sein.

Rechtliche Verankerung der Mitwirkung im ETH-Bereich

Vertretung im ETH-Rat
Gemäss externe Seite ETH-Gesetz können die Hochschulversammlungen der ETH Zürich und der EPF Lausanne (EPFL) eine Person mit vollem Stimmrecht für den ETH-Rat vorschlagen. Die aktuelle Vertreterin der beiden Hochschulversammlungen im ETH-Rat ist externe Seite Dr. Kristin Becker.

Gesetzliche Grundlagen
externe Seite ETH-Gesetz (SR 414.110) & externe Seite ETHZ-ETHL-Verordnung (SR 414.110.37)

Mitwirkung an der ETH Zürich: Art. 32 ETH-Gesetz in Verbindung mit Art. 19 ETHZ-ETHL-Verordnung

Mitwirkung der Hochschulversammlung: Art. 31 ETH-Gesetz in Verbindung mit Art. 17 und Art. 19 ETHZ-ETHL-Verordnung

Die Schulleitung sorgt durch umfassende Information dafür, dass die Gruppen der Hochschulangehörigen ihre Mitwirkungsrechte ausüben können. Ist eine Gruppe durch keine oder mehrere Organisationen vertreten, regelt die Schulleitung deren Mitwirkung in Zusammenarbeit mit der Hochschulversammlung.

Das Download Memorandum of Understanding (PDF, 1017 KB) (Version 2020) beschreibt die Rolle der Hochschulversammlung und insbesondere die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen der Schulleitung und der Hochschulversammlung.

Der ETH-Rat konsultiert die Gruppen der Hochschulangehörigen und die Hochschulversammlungen über die Schulleitungen. Diese überweisen deren Stellungnahmen dem ETH-Rat.

Auf einen Blick: Mitwirkung der Hochschulversammlung

Die Hochschulversammlung hat das Recht, Anträge zu stellen

  • zu allen rechtsetzenden, die ETH betreffenden Erlassen des ETH-Rates und der ihm untergeordneten Organe;
  • zum Budget und zur Planung der ETH sowie zur Schaffung und Aufhebung von Unterrichts- und Forschungseinheiten;
  • zu Struktur- und Mitwirkungsfragen.

Sie nimmt zuhanden des ETH-Rates Stellung zum jährlichen Geschäftsbericht des Schulpräsidenten, überwacht die Mitwirkung und gibt sich eine Geschäftsordnung. Der ETH-Rat kann ihr durch Verordnung weitere Befugnisse zuteilen (Art. 31 Ziff. 2 und 3 ETH-Gesetz).

Die Hochschulversammlung der ETH Zürich unterhält einen engen Kontakt mit der Hochschulversammlung der EPFL und koordiniert im Bedarfsfall gemeinsame Aktivitäten und Anträge. Sie lädt zu ihren Sitzungen zu speziellen Themen oder Anlässen Gäste aus dem gesamten ETH-Bereich sowie Parlamentarier:innen ein.

Keine Geheimhaltungspflicht

Die Mitglieder der Hochschulversammlung unterliegen keiner Schweigepflicht. Die Diskussionen und die Entscheidungen der Hochschulversammlung sind nicht geheim. Im Protokoll werden jedoch die einzelnen Votanten nicht genannt.

Kontakt: Sektretariat der Hochschulversammlung

Daniela Stark
  • LFO F 23
  • +41 44 633 31 82
  • dstark@ethz.ch

Dep. Gesundheitswiss. und Technol.
Schmelzbergstrasse 9
8092 Zürich
Schweiz