Vor-Verschiebung bzw. Fernprüfung von Sessions- und Semesterendprüfungen
Im Rahmen der neuen externe Seite Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich wurde das Bewilligungs-Verfahren für die Vor-Verschiebung bzw. Fernrprüfungen von Sessions- und Semesterendprüfungen angepasst.
Voraussetzungen/Grundsätze
- Es besteht kein Anrecht auf Vor-Verschiebung - die Studierenden brauchen das Einverständnis des:der Hauptexaminator:in.
- Jede Vor-Verschiebung muss von den Akademischen Diensten bewilligt werden.
- Ohne Bewilligung vorverschoben oder als Fernprüfung abgelegte Prüfungen sind ungültig und werden annulliert.
Akzeptierte Gründe
- Es können nur wichtige studienspezifische Gründe geltend gemacht werden (insbesondere Mobilitätsaufenthalt, obligatorisches Praktikum).
- Gründe müssen belegt werden.
Modusänderungen (schriftlich > mündlich)
- Für ETH-Studierende gilt eine sehr restriktive Bewilligungspraxis.
- Für Mobilitäts-Studierende (Incomings) ist eine adäquate mündliche Prüfungszeit erlaubt, sofern sie von der Heim-Universität akzeptiert wird.
Verfahren
- Die Studierenden reichen einen Antrag über myStudies ein.
Detaillerte Information
Bewilligung/Mitteilung
- ETH-Studierende müssen darlegen, weshalb die Prüfung nicht in der darauffolgenden Session abgelegt werden kann.
Für die Bewilligung werden auch Kriterien der Verhältnismässigkeit und Zumutbarkeit berücksichtigt. - Jeder Entscheid wird den Studierenden und den Haupt-Examinator:innen per Mail mitgeteilt.