Anwendung von Leistungselementen in der Lehre

Leistungselemente (LeistEl.) können nur bei Lerneinheiten verwendet werden, deren Prüfungsform Sessionsprüfung oder Semesterendprüfung ist.

Leistungselemente sind Bewertungen innerhalb der Lerneinheit, die während des Semesters erfolgen. Sie sind Bestandteil der Leistungskontrolle, wobei die Schlussprüfung in der Prüfungssession oder am Semesterende weiterhin den Hauptteil der Leistungskontrolle bildet.
Leistungselemente dienen den folgenden, grundsätzlich unterschiedlichen Zwecken:

  1. Sie fordern von den Studierenden Lernleistungen ein, die nicht im Rahmen der Schlussprüfung abgefragt resp. bewertet werden können. Beispiele dafür sind der Besuch einer in die Lerneinheit integrierten Exkursion, das Absolvieren einer in die Lerneinheit integrierten Computerübung, das Verfassen einer Projektarbeit oder einer Fallstudie, das Halten einer Präsentation, etc.
  2. Sie geben den Studierenden ein Feedback über den Lernfortschritt und unterstützen sie dabei, während des Semesters dem Unterricht aktiv zu folgen, den Stoff fortlaufend zu verarbeiten und die hierzu erforderlichen Übungen zu lösen.

 

 

Die oben beschriebenen unterschiedlichen Leistungselemente können grundsätzlich kombiniert werden. Der Anteil der benoteten Leistungselemente an der Gesamtnote der Lerneinheit sollte jedoch 50% nicht übersteigen.

Leistungselemente müssen im Vorlesungsverzeichnis im Feld «Zusatzinformation zum Prüfungsmodus» vollständig beschrieben werden. Dies umfasst insbesondere:

a. Typ und Anzahl der Leistungselemente;
b. ungefährer Zeitpunkt im Semester; und
c. Art der Bewertung (Benotung und/oder «pass»/«fail») und Notengewicht.

Leistungselemente, die nicht im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt sind, dürfen nicht gewertet werden.

Ausfühliche Informationen:
Weisung Download «Anwendung von Leistungselementen in der Lehre» (PDF, 152 KB)