Korrekturphase für Dozierende und Examinator:innen
Die Korrekturphase dient der Überarbeitung der aus dem Vorjahr übernommenen Daten und dauert insgesamt fünf Wochen. Während dieser Zeit müssen die folgenden Daten durch alle Dozierenden und Prüfenden in eDoz (eDoz > Stundenplanung) überprüft, angepasst und/oder bestätigt werden:
Von allen beteiligten Dozierenden zu überprüfen.
Was wird gelesen mit Tag, Zeit, Periodizität, Datum und Ort.
Mit Belegungseinschränkungen können Zielgruppen, Teilnehmerzahl und Belegungstermine definiert werden. Die Belegungseinschränkungen werden in eDoz bei den Lehrveranstaltungen angezeigt. Belegungseinschränkungen können mittels Mitteilung an die Stundenplankoordination gemeldet werden.
Download Regeln zur Raum- und Stundenplanung (PDF, 84 KB)
Download Lehrveranstaltungstypen (PDF, 76 KB)
Download Belegungseinschränkungen (PDF, 76 KB)
Unterrichtszeiten
Live Streaming und Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen
Download Räume für Vorlesungsaufzeichnungen (PDF, 55 KB)
Von den Hauptexaminator:innen zu überprüfen.
Wie werden die Lerneinheiten geprüft.
Bitte stellen Sie sicher, dass Angaben zu allfälligen Hilfsmitteln bei schriftlichen Sessions- und Semesterendprüfungen so formuliert sind, dass eindeutig ist, welche Hilfsmittel zulässig sind. Zudem soll deren Kontrolle (vor oder während der Prüfung) einfach und möglichst störungsfrei durchgeführt werden können.
Leistungselemente müssen zwingend im Vorlesungsverzeichnis unter «Leistungskontrolle > Zusatzinformation zum Prüfungsmodus» publiziert werden.
Download Weisung «Anwendung von Leistungselementen in der Lehre» (PDF, 152 KB)
Semesterendprüfungen: Datum, Uhrzeit und Raum (falls bekannt) der Semesterendprüfungen sollen erfasst werden. Die Räume müssen vorab bei raumreservation@ethz.ch reserviert werden. Die Prüfungsdaten können jeweils bis Ende 7. Semesterwoche eingegeben werden und werden in myStudies angezeigt.
Für On-Campus Online-Prüfungen: Prüfungsdaten eine Woche vorher (Ende 6. Semesterwoche) zur Überprüfung bei online-pruefungen@let.ethz.ch melden.
Vorziehen/Fernprüfung von Sessions- und Semesterendprüfungen:
Fernprüfung von Sessions- und Semesterendprüfungen: Bitte geben Sie an, falls für eine schriftliche Prüfung eine Fernprüfung nicht möglich ist (inkl. Begründung). Weitere Informationen zu Fernprüfungen: Link
Onlineprüfungen: Link
Empfohlene Prüfungsplätze für schrifltiche Prüfungen in Unterrichtsräume:
Die im Vorlesungsverzeichnis publizierten Informationen zur Leistungskontrolle sind ab Semesterbeginn für die Studierenden und Examinator:innen verbindlich und können ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Bewilligung des Prorektors Studium geändert werden.
Von allen beteiligten Dozierenden zu überprüfen und einzugeben.
Inhalt der Lehreinheit.
Englischer Titel, Kurzbeschreibung und Lernziel in originaler und englischer Sprache müssen vorhanden sein.
Kompetenzen: In den Katalogdaten (eDoz > Stundenplanung > Katalogdaten) sind die «Kompetenzen», die die Studierenden in den Lehrveranstaltungen entwickeln können, aus drei Kategorien auszuwählen («Nicht gefördert», «Gefördert», oder «Geprüft»). Die Auswahl ist obligatorisch.
Mehr Informationen: www.ethz.ch/komp-dozierende
Von allen beteiligten Dozierenden zu überprüfen und einzugeben.
Unterrichtsmaterialien und ergänzendes Material wie Lernumgebungen, Websites, Podcasts, Literatur, etc. sollen hier zentral für die Studierenden zur Verfügung gestellt werden. Lernmaterialien können jederzeit von den Dozierenden erfasst und/oder ergänzt werden. Studierende, welche die Veranstaltung belegen, werden automatisch für den Zugriff berechtigt.
Nach Ende der Korrekturphase können die Dozierenden und Examinatorinnen resp. Examinatoren keine Rückmeldungen mehr betreffend Lehrveranstaltungen und Leistungskontrollen direkt über eDoz melden. Nachträgliche Änderungen müssen per E-Mail oder telefonisch an die verantwortliche Stundenplankoordination mitgeteilt werden.
Die im Vorlesungsverzeichnis publizierten Informationen zur Leistungskontrolle sind ab Semesterbeginn für die Studierenden und Examinatoren/innen verbindlich und können ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Bewilligung des Prorektors Studium geändert werden.