Bildbeschaffung
Hier sind hilfreiche Informationen zur Beschaffung und Verwendung von Bildern zusammengestellt.
ETH-Bildmaterial finden
E-Pics – die Plattform der ETH Zürich für Bilder
Auf der Plattform E-Pics der ETH-Bibliothek sind verschiedene Bildkataloge verfügbar. Die Nutzungsbedingungen sind je nach Katalog unterschiedlich.
Bilder für die Kommunikation
Der Bildkatalog der Hochschulkommunikation enthält aktuelles Bildmaterial zu Forschung, Lehre und Campus sowie einige hundert Professorenportraits.
- Zugang für ETH-Angehörige: mit ETH Userkonto
- Von Extern: .
Diese Bilder dürfen für die ETH-Kommunikation verwendet werden (inkl. Social Media). Die fotografierten Personen haben ihre Einwilligung zur ETH-weiten Verwendung gegeben. Es empfiehlt sich trotzdem, nach Möglichkeit mit den betreffenden Personen Rücksprache zu halten. Bei Architektur- oder Forschungsbildern muss je nach Kontext der oder die Urheber:in von Bildinhalten im Nachweis oder in der Legende erwähnt werden.
Standard-Bildnachweis: [Name Bildautor:in] / ETH Zürich.
Themenbilder von Adobe Stock
ETH-Mitarbeiter:innen können bei externe Seite Adobe Stock kostenlos Bildmaterial beziehen und gemäss der «externe Seite Lizenz für Bildungseinrichtungen» für ETH-Zwecke verwenden. Adobe-Bilder dürfen nur an Externe weitergeben werden, solange sich der Verwendungszweck ausschliesslich auf die ETH Zürich bezieht und nicht kommerziell ist.
Adobe-Lizenz erwerben
Um Adobe Stock zu nutzen, muss die «Adobe Creative Cloud All Apps CC DC»-Lizenz über den IT Shop bezogen werden.
Anmeldung bei Adobe Stock
- ETH Userkonto ()
- ETH Passwort für E-Mail (Active Directory)
- One Time Password (OTP)
Falls Sie Probleme mit dem Login haben, wenden Sie sich bitte an den ID Service Desk.
Bildnachweis im redaktionellen Kontext
[Name Bildautor:in] – Adobe.Stock.com
Fotoshooting organisieren
Beim Organisieren von Fotoshootings bitte folgendes beachten:
- Nutzungsrechte vertraglich regeln
Nach Möglichkeit mit Fotograf:innenen zusammenarbeiten, die mit der ETH Zürich einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, treten diese Fotograf:innen sämtliche Nutzungsrechte an ihren Bildern ab. Wir führen eine Fotografenliste, die wir auf Anfrage gerne erweitern.
- Einwilligungserklärung der fotografierten Personen einfordern
Das Formular für die Einwilligungserklärung (Model Release) durch Fotografen unterschreiben lassen. (Ausnahme: Fotografieren an Veranstaltungen, siehe unten) - Schriftliches Briefing erstellen
Fotobriefings werden am besten schriftlich kommuniziert und enthalten alle relevanten Angaben zum Auftrag: Thema/Aufgabenstellung, Termin, Dauer, Ort, Kontaktperson, gewünschte Sujets (Bildinhalte, Umfang, Formatvorgaben, Anwendungsbereich), Abgabetermin, Honorar, Nutzungsrechte, Rechnungsadresse
Fotografieren an Veranstaltungen
Die Teilnehmer:innen sollten im Vorfeld und während eines Anlasses informiert werden, dass fotografiert wird (Webseite, Einladung, Aushänge, Projektion).
Hier zwei Beispielsätze:
- «Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass an dieser Veranstaltung Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden.»
- «Die Besucherinnen und Besucher nehmen zur Kenntnis, dass während der Dauer der Veranstaltung oder im Zusammenhang mit ihr Audioaufzeichnungen, Fotos, Filme oder Videoaufnahmen mit ihrer Person gemacht werden könnten, und stimmen zu, dass diese ohne finanzielle Entschädigung bzw. zeitliche oder örtliche Einschränkung verwendet werden können.»
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