Treueprämie

Die ETH Zürich dankt Ihnen für Ihre Treue und Ihren Arbeitseinsatz.

Für die Berechnung der Dienstjahre zählen neben der Zeit an der ETH Zürich auch Anstellungen bei externe Seite EPFL, externe Seite PSI, externe Seite WSL, externe Seite Empa und externe Seite Eawag, bei der externe Seite Bundesverwaltung und beim externe Seite ETH-Rat. Lehrzeit und Praktika zählen dagegen nicht. Unterbrochene Dienstjahre werden kumuliert.

Jubiläen

Ab vollendetem 10. und 15. Dienstjahr haben Sie die Wahl zwischen

  • 11 Tage bezahltem Urlaub
  • der Auszahlung eines halben Monatslohns
  • 5.5 Tage bezahltem Urlaub und Auszahlung eines Viertels des Monatslohns

Für die Berechnung des Anspruches (Urlaub und Auszahlung) ist der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der letzten fünf Jahre massgebend.

Ab vollendetem 20. Dienstjahr haben Sie alle fünf Jahre die Wahl zwischen

  • 22 Tage bezahltem Urlaub
  • der Auszahlung eines Monatslohns
  • 11 Tage bezahltem Urlaub und der Auszahlung eines halben Monatslohns

Für die Berechnung des Anspruches (Urlaub und Auszahlung) ist der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der letzten fünf Jahre massgebend.

Ab dem 10. Dienstjubiläum erhalten Mitarbeitende alle fünf Jahre ein Dienstaltersgeschenk (DAG), bei welchem sie die einmalige Wahl zwischen Zeit bzw. bezahltem Urlaub oder Geld haben. Wird bezahlter Urlaub gewählt, muss dieser innerhalb von fünf Jahren bezogen werden, danach verwirkt der Anspruch. Eine nachträgliche Auszahlung ist nicht möglich. Empfohlen wird deshalb, dass Mitarbeitende den zeitlichen DAG-Bezug gleich zu Beginn mit der vorgesetzten Person besprechen und verbindlich planen.

Wird als DAG die Auszahlung gewählt, wird diese mit dem Folgelohn umgehend beglichen.

Die Option Bezahlter Urlaub als Dienstaltersgeschenks wird zudem im Download Merkblatt Einheitliche Umsetzung der Arbeitszeit (PDF, 55 KB) erwähnt.

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