Raummiete
Die Benützung der Räume durch interne Stellen ist grundsätzlich kostenfrei.
Für ausserordentliche Benutzung werden in der Regel keine Raumgebühren erhoben.
Die Benützung der Räume durch Dritte ist gebührenpflichtig.
Bei jeglicher kommerziellen Nutzung wird eine Raummiete gemäss Gebührenordnung erhoben.