Die ETH-Regeln zur Zertifikatspflicht
Die Schulleitung hat die Handhabung der Covid-Zertifikatspflicht in allen Lehrveranstaltungen präzisiert. Zusätzlich zu den in der Schweiz verwendeten Impfstoffen werden auch mehrere ausländische Vakzine anerkannt. Ausserdem berechtigt ein negatives Resultat aus dem ETH-internen PCR-Speicheltest-Programm ebenfalls zum Besuch der Lehrveranstaltungen.
Die ETH Zürich führt auf das neue Semester hin, das am Montag beginnt, eine Zertifikatspflicht für alle Lehrveranstaltungen auf Bachelor- und Masterstufe ein. Wer genesen, geimpft oder getestet ist und über ein entsprechendes Zertifikat verfügt, hat also Zugang zu allen im Vorlesungsverzeichnis aufgeführten Präsenzveranstaltungen. Dadurch wird es möglich, dass die Räume der ETH voll belegt werden können. Als zusätzliche Sicherheitsmassnahme gelten in allen Lehrveranstaltungen wie generell in Innenräumen eine Maskenpflicht sowie die Aufforderung, die Distanzen zwischen den Teilnehmenden möglichst gross zu halten.
Mehrere Impfstoffe anerkannt
Verschiedene noch offene Fragen wurden in den letzten Tagen beantwortet und von der Schulleitung heute verabschiedet. So werden an der ETH Zürich neben dem Schweizer Zertifikat nicht nur sämtliche Covid-Zertifikate von EU-Ländern anerkannt, sondern auch Impfnachweise mit Vakzinen auf der externe Seite Liste der WHO. Damit berechtigen also auch Impfungen mit den Vakzinen von AstraZeneca, Sinovac oder Sinopharm zum Besuch der Lehrveranstaltungen an der ETH. Voraussetzung ist, dass die Impfnachweise in einer Schweizer Amtssprache oder in Englisch ausgestellt sind.
Verschiedene Testmöglichkeiten
Wer sich zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, der kann sich testen lassen. Auf den beiden Campus der ETH wird ab Montag bis mindestens Ende September je eine Gratis-Testmöglichkeit für einen Antigen-Schnelltest angeboten, der 48 Stunden gültig ist (Zentrum: HG D64.1; Hönggerberg: HPI D8.3). Die Kostenübernahme für die Tests im Oktober wird zurzeit noch abgeklärt. Alternativ kann jeder und jede ETH-Angehörige die Zutrittsberechtigung zu Lehrveranstaltungen auch über das ETH-interne Testprogramm (CovMass) erhalten. Es handelt sich hier um nicht-invasive PCR-Speicheltests, die 72 Stunden lang gültig sind und allen ETH-Angehörigen gratis angeboten werden.
Kontrolliert wird die Einhaltung der Zertifikatspflicht über koordinierte Stichproben durch externe Stewards. Vorzuweisen sind neben dem eigentlichen Zertifikat immer auch ein gültiger Personalausweis oder die ETH-Karte. Wer über kein gültiges Zertifikat bzw. Impfnachweis oder ETH-internen Testnachweis verfügt, darf die Lehrveranstaltung nicht besuchen.
Zertifikatspflicht auch in den Bibliotheken
Für die Benutzung aller Bibliotheksräume sowie für alle Führungen und für den Besuch von Sammlungen und Ausstellungen der ETH Zürich, die in abgetrennten Räumen stattfinden (z.B. die Graphische Sammlung), gilt ebenfalls eine generelle Zertifikatspflicht, ergänzt durch die zusätzliche Pflicht zum Maskentragen. Auch hier trägt die Zertifikatspflicht dazu bei, dass die Räumlichkeiten wieder voll belegt werden können. Ausgenommen sind Exponate und Ausstellungen in öffentlich zugänglichen Bereichen, wo jedoch alle anderen Schutzmassnahmen (Maske, Abstand) eingehalten werden müssen.
Differenzierte Lösung für Gastrobetriebe
In Restaurationsbetrieben, die weiterhin öffentlich zugänglich bleiben (z.B. Clausiusbar, Dozentenfoyer, Alumni Lounge, Bellavista) besteht analog zur übrigen Gastronomie in der Schweiz eine Zertifikatspflicht. Kein Zertifikat dagegen ist erforderlich in den grossen Verpflegungsbetrieben auf dem Hönggerberg (food market, FUSION coffee, FUSION meal) und im Zentrum (Polymensa), die als Betriebskantine gelten. Hier sind nur ETH-Angehörige zugelassen. Die ETH-Karte ist vorzulegen, und die Gäste sind weiterhin angehalten, sich an den Kassen (Check-In) sowie beim Verlassen (Check-Out) des Lokals zu registrieren. Der aktuelle Stand des Gastronomie- und Detailhandelsangebots im Zentrum und auf dem Hönggerberg sowie die jeweils geltenden Auflagen finden sich auf der Gastronomie-Website.
Neuer Masterplan wird kommende Woche publiziert
Da sich durch die Einführung der Zertifikatspflicht in Lehrveranstaltungen und Teilen der Gastronomie einiges ändert, wird ein neuer Corona-Masterplan erstellt, der kommende Woche auf der Corona-Website publiziert wird. Die Download Änderungen gegenüber dem aktuell gültigen Masterplan sind schon jetzt dort nachzulesen.
Townhall zur Zertifikatspflicht an allen Lehrveranstaltungen
An einer digitalen Townhall am 22. September 2021 von 16.00 bis 17.00 Uhr stehen Rektorin Sarah Springman und der Leiter der Corona-Taskforce der ETH, Ulrich Weidmann (Vizepräsident für Infrastruktur), ETH-Angehörigen für Fragen zur Verfügung. Eine Einladung dazu erfolgt separat.
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