Gutachten zu Vorprüfungen an der ETH Zürich

Keine Anzeichen für Pflichtverletzungen oder Willkür, Verbesserungspotenzial bei den geltenden Regeln: Zu diesem Schluss kommt das vom ETH-Rat in Auftrag gegebene Gutachten über die Vorprüfungen bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Forschung an der ETH Zürich.

ETH Hauptgebäude mit Polyterrasse

Ende 2020 beantragte ETH-Präsident Joël Mesot den ETH-Rat, mit einem externen Gutachten zu klären, ob sich die ETH Zürich in den letzten Jahren bei den Vorprüfungen an ihre geltende Verfahrensordnung bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Forschung gehalten habe. «Auslöser waren Stimmen, die uns in einzelnen Fällen für den Umgang mit Meldungen zu vermeintlichem Fehlverhalten in der Forschung kritisiert hatten. Mit dem Gutachten wollte die Schulleitung erfahren, ob wir korrekt gehandelt haben und wo wir uns verbessern müssen», erklärt Joël Mesot die Beweggründe für den Antrag.

Keine Anzeichen für Pflichtverletzungen oder
Geschlechterdiskriminierung

Nun hat der ETH-Rat die Ergebnisse des Gutachtens veröffentlicht. Die externen Gutachterinnen und Gutachter kamen in ihrem Bericht zum Schluss, dass in den Vorprüfungen an der ETH Zürich keine Anzeichen für Pflichtverletzungen oder gar Willkür vorlagen. Die zuständigen Stellen hätten stets nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet. Ihre Absicht sei immer gewesen, Konflikte möglichst direkt mit den beteiligten Personen auf faire Weise zu lösen. Ebenso wenig fand das Expert:innenteam Anhaltspunkte für Befangenheit, Interessenskonflikte oder Geschlechterdiskriminierung.

Verbesserungsvorschläge des Gutachterteams

Hingegen seien in den Vorprüfungen teilweise weitergehende Abklärungen vorgenommen worden als dies die Verfahrensordnung vorsehe. Damit verbunden machten die Gutachterinnen und Gutachter Verbesserungspotenzial bei den geltenden Regeln aus. Es brauche insbesondere eine klare personelle Trennung zwischen einer zuerst stattfindenden niederschwelligen Beratung und Plausibilitätsprüfung durch die Vertrauenspersonen und der danach allenfalls folgenden eigentlichen Untersuchung durch eine ständige Untersuchungsinstanz. Die Entscheidungen, welche Sanktionen bei erwiesenem wissenschaftlichem Fehlverhalten ergriffen werden, sollen weiterhin auf Schulleitungsebene fallen.

Verfahrensordnung wird revidiert

«Das Gutachten liefert uns wertvolle Verbesserungsvorschläge, die sich mit unserer eigenen Analyse decken und von Vizepräsident Detlef Günther bereits zuvor in die laufende Revision der Verfahrensordnung bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Forschung aufgenommen worden sind», sagt Joël Mesot. Nachdem die Revision der Richtlinien der ETH Zürich zur wissenschaftlichen Integrität Ende 2021 abgeschlossen wurde, soll die revidierte Verfahrensordnung nach einer breiten ETH-internen Vernehmlassung 2023 in Kraft treten. «Zudem zeigt das Gutachten, dass wir als Schulleitung die Aufgaben der Vertrauenspersonen künftig klarer definieren und sie besser bei ihrer Arbeit unterstützen müssen», so Mesot.

Hervorragende Arbeit der Vertrauenspersonen

Wie wichtig die Arbeit der Vertrauenspersonen ist, zeigt ein Blick in die Zahlen: Zwischen 2016 und 2020 bearbeiteten sie insgesamt 151 Meldungen, von denen die meisten nach einer Beratung oder Vermittlung abgeschlossen werden konnten. «Dass von allen Meldungen die ganz grosse Mehrheit völlig reibungslos und direkt zwischen den involvierten Personen geklärt werden konnte, spricht für die ausgezeichnete Arbeit unserer Vertrauenspersonen. Dafür möchte ich mich im Namen der Schulleitung herzlich bedanken», sagt Joël Mesot.

Einzelne missverständliche Schlussfolgerungen

Neben vielen aus Sicht der ETH Zürich sehr wertvollen Erkenntnissen, enthält das Gutachten jedoch auch Aussagen, die die Schulleitung der ETH Zürich anders beurteilt beziehungsweise nicht nachvollziehen kann. Da das Gutachten ausschliesslich auf Basis schriftlicher Unterlagen erstellt und der zuständige Vizepräsident für Forschung weder mündlich noch schriftlich befragt worden ist, kam es aus Sicht der Schulleitung zu einzelnen missverständlichen Schlussfolgerungen. Dazu gehört die Kritik der Gutachter:innen am Rollenverständnis des Vizepräsidenten für Forschung. «Diese Kritik bezieht sich auf einen einzigen Fall und ist auch dort aus Sicht der Schulleitung nicht gerechtfertigt. Unser Vizepräsident für Forschung hat die Schulleitung in allen vom Expertenteam untersuchten Fällen rechtzeitig und vollständig informiert und in der Handhabung der zum Teil umstrittenen Fälle hervorragende Arbeit geleistet», so Joël Mesot.

Die vollständige Stellungnahme der ETH Zürich, einen Auszug aus dem externen Gesamtgutachten sowie eine Würdigung des ETH-Rats sind auf der externe SeiteWebseite des ETH-Rates publiziert.

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