Zurück in einen neuen Normalbetrieb

Im Zuge der Beendigung der besonderen Lage durch den Bundesrat hebt die Schulleitung der ETH Zürich ebenfalls sämtliche Pandemie-Regelungen per 1. April auf. Sie empfiehlt den Angehörigen aber, zumindest in Hörsälen bis Ostern weiterhin eine Maske zu tragen.

Haupthalle der ETh Zürich
Nachdem der Bundesrat die besondere Lage auf Ende Monat aufgehoben hat, kehrt die ETH Zürich zu einem neuen Normalbetrieb zurück. (Bild: ETH Zürich / Gian Marco Castelberg)

Nachdem der Bundesrat die besondere Lage auf Ende Monat aufgehoben hat, kehrt die ETH Zürich zu einem neuen Normalbetrieb zurück. Die Schulleitung hebt sämtliche Pandemie-Regelungen, die im aktuellen Masterplan aufgeführt sind, per 1. April auf. Damit gelten auf dem Campus der Hochschule wieder die gleichen Regeln wie ausserhalb.

In den letzten zwei Jahren der Pandemie war die ETH oft etwas vorsichtiger bei der Ausgestaltung der Regeln und zurückhaltender bei den Lockerungen. «Im Zentrum der Massnahmen standen immer die Gesundheit unserer Angehörigen sowie die Erfüllung unserer Kernaufgaben», blickt Vizepräsident Ulrich Weidmann als Leiter des Covid-Krisenstabs zurück. «Und ich muss sagen, ich bin ausserordentlich glücklich, dass diese Regeln grossmehrheitlich auf positive Resonanz gestossen und konsequent angewendet worden sind.» Das habe unter anderem die rasche Rückkehr zum Präsenzunterricht und die reguläre Durchführung der Prüfungen ermöglicht. Besonders bedankt sich der Leiter des Krisenstabs bei den Studierenden und dem VSETH, welche die einschränkenden Massnahmen in den letzten Jahren solidarisch mitgetragen haben.

Maskenempfehlung bis Ostern

Mit der Aufhebung des Masterplans fällt auch die Maskentragpflicht in Innenräumen und in Lehrveranstaltungen weg. Allerdings empfiehlt die Schulleitung ihren Angehörigen, zumindest in Hörsälen bis Ostern weiterhin eine Maske zu tragen. «Wir hoffen, dass wir auch in diesem Jahr im Frühling aufgrund der höheren Temperaturen einen raschen Rückgang der Infektionszahlen sehen», sagt Weidmann. Doch auch danach könne es sinnvoll sein, sich situativ mit Masken zu schützen.

Rückkehr an den Arbeitsplatz

Für die meisten Mitarbeitenden ist die Rückkehr zum neuen Normalbetrieb per 1. April gleichbedeutend mit einer schrittweisen Rückkehr an den Arbeitsplatz gemäss dem Plan «Return to the office». Auf die drängenden Fragen, was die Rückkehr an den Arbeitsplatz konkret bedeutet, gab die Townhall vom 28. März Antworten.

Julia Dannath, Vizepräsidentin für Personalentwicklung und Leadership, sagt zu dieser ersten Phase: «Bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz geht es zunächst darum, die Arbeit und Zusammenarbeit in den Teams gemeinsam neu zu gestalten. Denn wir können und wollen nach den Erfahrungen der letzten zwei Jahre nicht einfach in den vorherigen Zustand zurückkehren.» Es gehe darum, die positiven Aspekte, zum Beispiel die grössere Flexibilität, beizubehalten und sie bewusst mit den nicht zu ersetzenden Vorteilen der Präsenz am Arbeitsplatz verbinden.

Im Krankheitsfall zuhause bleiben

«Wer an Covid erkrankt, bleibt weiterhin zuhause und kommt frühestens nach fünf Tagen wieder an den Arbeitsplatz, wobei auf jeden Fall zwei Tage ohne Symptome zuhause verbracht werden müssen», sagt Weidmann und führt aus: «Wir verhalten uns also gleich wie bei einer Erkältung oder einer Grippe.» Um das Gesundheitswesen nicht zusätzlich zu belasten, verzichtet die ETH Zürich auf Arztzeugnisse infolge Covid-Erkrankungen, sofern die Abwesenheit nicht länger als fünf Tage dauert. Eine Meldung an die SGU Arbeitsmedizin und an das Coronateam (für Mitarbeitende), respektive an InfoLehre (für Studierende) ist nicht mehr notwendig.

Wer Covid-Symptome hat, ist weiterhin aufgerufen, einen Test machen zu lassen. Dafür begeben sich neu auch alle ETH-Angehörigen in Apotheken oder andere öffentlichen Testzentren. Die Testangebote auf dem Campus werden eingestellt. «Die CoVMass-Teststationen können aber bei Bedarf rasch wieder installiert werden», versichert Weidmann.

Krisenorganisation im Stand-by-Modus

Die Krisenorganisation der ETH Zürich wird per Ende März ebenfalls heruntergefahren. Der Corona-Krisenstab wird die Lage weiterhin beobachten, dünnt aber den Rhythmus der Treffen aus, und es gibt bis auf Weiteres keine Koordinationssitzungen der Zentralen Organe mehr. «Sollten etwa im Herbst die Fallzahlen wieder stark ansteigen oder gar neue Varianten des Virus auftreten, können wir dieses eingespielte Gremium aber rasch wieder einberufen», sagt Weidmann, der im Namen der Schulleitung allen Beteiligten herzlich dankt, die in den letzten zwei Jahren einen Sondereinsatz leisteten.

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