Bedrohung, Stalking und Gewalt
Die ETH Zürich toleriert keine Drohungen, Stalking oder Gewalt an ihrer Hochschule. Alle Personen an der ETH Zürich sollen sich sicher fühlen und haben das Anrecht auf einen gewaltfreien Arbeits- und Studienort.
Stalking bezeichnet das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person über einen längeren Zeitraum. Durch dieses Verhalten fühlt sich die gestalkte Person unmittelbar oder auch mittelbar physisch oder psychisch bedroht.
Gewalt ist der absichtliche Gebrauch von physischer Kraft, die sich gegen eine andere Person, eine Gruppe oder Gemeinschaft richtet und zu Verletzungen, psychischen Schäden oder gar zum Tod führen kann. Die gleichen Auswirkungen kann auch psychische Gewalt haben, welche alle Formen der emotionalen Schädigung und Verletzung umfasst.
Drohung, Stalking und Gewalt haben an der ETH klare personalrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen.
Fühlen Sie sich an der ETH Zürich bedroht oder wurden Sie Opfer eines Übergriffes? Sie haben das Recht, sich zu wehren.
Was können Sie konkret tun?
- Holen Sie Hilfe.
Kontaktieren Sie die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt, damit ein Mitglied des Bedrohungsmanagement-Teams gemeinsam mit Ihnen mögliche Massnahmen definieren kann. - Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest.
Notieren Sie, was, wann, im Beisein von wem und unter welchen Umständen geschehen ist als Grundlage für das Gespräch mit dem Teammitglied des Bedrohungsmanagements. - Informieren Sie Ihre Führungskraft.
Sprechen Sie mit Ihrer vorgesetzten Person, damit sie oder er über die Situation informiert ist und Sie unterstützen kann.
Die Arbeitgeberin und damit die/der Vorgesetzte sowie Lehrpersonen haben die Pflicht, für ein sicheres, vertrauens- und respektvolles Arbeits- und Studienklima zu sorgen.
Was können Sie konkret tun?
- Holen Sie Hilfe.
Kontaktieren Sie die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt, damit ein Mitglied des Bedrohungsmanagement-Teams gemeinsam mit Ihnen mögliche Massnahmen definieren kann. - Schauen Sie nicht weg!
Nehmen Sie Hinweise auf problematische Entwicklungen ernst, bevor sie eskalieren. Stellen Sie zum Fall Fakten zusammen als Grundlage für das Gespräch mit dem Teammitglied Bedrohungsmanagement. - Informieren Sie Betroffene.
Informieren Sie die betroffenen Personen darüber, dass Sie bei der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt Unterstützung angefordert haben.
Die ETH Zürich legt Wert auf eine Kultur des Hinsehens. Alle Angehörigen sind aufgefordert, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
- Informieren Sie Ihre Führungskraft.
Informieren Sie Ihre vorgesetzte Person oder Ihre zuständige Person der HR Beratung über Ihre Beobachtungen. - Organisieren Sie Hilfe.
Raten Sie beteiligten Personen, bei der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt die nötige Unterstützung anzufordern.
Im Notfall
1. Informieren Sie umgehend die ETH-Alarmzentrale (24/7 erreichbar).
+41 44 342 11 88
intern: 888
2. Bei Lebensgefahr kontaktieren Sie zudem direkt die externen Notfalldienste.
Polizei: (0)117
Sanität: (0)144
Feuerwehr: (0)118
Internationaler Notruf: (0)112
Toxikologisches Informationszentrum (bei Vergiftungen): (0)145
Hinweise für das Verhalten im Notfall
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