FAQ Bargeldverkehr
FAQ Hauptkassen (Kassenschalter)
Einzahlungen aus
- Publikationsverkäufen
- Exkursionsbeiträgen
- Teilnehmerbeiträgen
- Materialverkäufen
(Liste nicht abschliessend)
Des Weiteren können alle Rechnungen der ETH Zürich am Schalter beglichen werden (Semesterrechnungen, Mietkautionen, Parkplatzmieten,...)
Auszahlungen
- Handkassenabrechnungen
- Stipendien
- Löhne
- Barvorschüsse
Die Öffnungszeiten der Kassenschalter im Zentrum und am Hönggberg finden Sie Download hier.
Vorschüsse können für berufliche Auslagen im Zusammenhang einer Tätigkeit für die ETH Zürich beantragt werden. Im Normalfall wird der Vorschuss auf das Lohnkonto des antragstellenden Mitarbeiters überwiesen. In Ausnahmefällen können Vorschüsse in Bar abgeholt werden, namentlich für:
- Probandengelder
- Gruppen- und Seminarreisen
- Vorschüsse in Fremdwährungen (EUR/USD)
- wenn Antragsteller kein Lohnkonto hat
Der Vorschuss muss via ETHis beantragt und vom Budgetverantwortlichen genehmigt werden. Falls die Barauszahlung gewünscht wird, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit welcher der Vorschuss abgeholt werden kann. Falls Sie den Barvorschuss in einer bestimmten Stückelung benötigen, geben Sie uns bitte drei Arbeitstage vorher Bescheid via geschützte Seite SmartDesk.
Honorare und Spesen für Gastreferenten können mittels Formular "Abrechnung für Gastreferenten" auch in Bar bezogen und dem Gast übergeben werden. Der Maximalbetrag beläuft sich auf CHF 1500.- pro Gast.
Wird der Betrag nicht vom Gast selber abgeholt, muss der Geldempfänger das Formular nachträglich unterschreiben. Dieses Formular kann direkt an die Debitorenbuchhaltung zugestellt werden via geschützte Seite SmartDesk.
FAQ Handkassen
Budgetverantwortliche haben die Möglichkeit gemäss Art. 149 des Finanzreglements für kleinere Betriebsausgaben (z.B. Posttaxen, Büromaterial, Blumen, auswärtige Verpflegung) bei der Abteilung Rechnungswesen, Sektion Finanzielles Rechnungswesen einen Handkassenvorschuss in der Höhe von maximal CHF 1’000.- zu beantragen.