FAQ Bargeldverkehr

FAQ Hauptkassen (Kassenschalter)

Einzahlungen aus

  • Publikationsverkäufen
  • Exkursionsbeiträgen
  • Teilnehmerbeiträgen
  • Materialverkäufen

(Liste nicht abschliessend)

Des Weiteren können alle Rechnungen der ETH Zürich am Schalter beglichen werden (Semesterrechnungen, Mietkautionen, Parkplatzmieten,...)

Auszahlungen 

  • Handkassenabrechnungen
  • Stipendien
  • Löhne 
  • Barvorschüsse 

Bei sämtlichen Auszahlungen muss entweder die ETH-Karte oder ein vergleichbarer Ausweis mit Foto vorgewiesen werden. 

Die Öffnungszeiten der Kassenschalter im Zentrum und am Hönggberg finden Sie Download hier.

Vorschüsse können für berufliche Auslagen im Zusammenhang einer Tätigkeit für die ETH Zürich beantragt werden. Im Normalfall wird der Vorschuss auf das Lohnkonto des antragstellenden Mitarbeiters überwiesen. In Ausnahmefällen können Vorschüsse in Bar abgeholt werden, namentlich für:

  • Probandengelder
  • Gruppen- und Seminarreisen
  • Vorschüsse in Fremdwährungen (EUR/USD)
  • wenn Antragsteller kein Lohnkonto hat

Der Vorschuss muss via ETHis beantragt und vom Budgetverantwortlichen genehmigt werden. Falls die Barauszahlung gewünscht wird, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit welcher der Vorschuss abgeholt werden kann. Falls Sie den Barvorschuss in einer bestimmten Stückelung benötigen, geben Sie uns bitte drei Arbeitstage vorher Bescheid via geschützte Seite SmartDesk.

Honorare und Spesen für Gastreferenten können mittels Formular "Abrechnung für Gastreferenten" auch in Bar bezogen und dem Gast übergeben werden. Der Maximalbetrag beläuft sich auf CHF 1500.- pro Gast. 

Wird der Betrag nicht vom Gast selber abgeholt, muss der Geldempfänger das Formular nachträglich unterschreiben. Dieses Formular kann direkt an die Debitorenbuchhaltung zugestellt werden via geschützte Seite SmartDesk.

Honorare/Spesen für Gastreferenten können auch in USD oder EUR bezogen werden. Ebenfalls werden Barvorschüsse in den selben Währungen ausgezahlt. 

Nein, es werden keine Währungen getauscht. 

Im Zentrum kann man sowohl mit Bargeld als auch mit allen gängigen Debit- und Kreditkarten bezahlt werden.

Am Hönggerberg kann nur in bar bezahlt werden. 

Mitarbeiter, die (noch) kein Schweizer Bankkonto besitzen, erhalten ihren Lohn in bar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.

Spesen werden von den betroffenen Mitarbeitern im ETHIS abgerechnet und dann in bar ausbezahlt. 

Falls es sich bei der begünstigten Person um einen Mitarbeiter handelt, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.

Handelt es sich um einen Beitrag für einen Studierenden, wenden Sie sich bitte an den Stipendiendienst.

FAQ Handkassen

Budgetverantwortliche haben die Möglichkeit gemäss Art. 149 des Finanzreglements für kleinere Betriebsausgaben (z.B. Posttaxen, Büromaterial, Blumen, auswärtige Verpflegung) bei der Abteilung Rechnungswesen, Sektion Finanzielles Rechnungswesen einen Handkassenvorschuss in der Höhe von maximal CHF 1’000.- zu beantragen. 

Über die Handkasse können betriebsnotwendige Ausgaben bis max. CHF 100 je Einzelbeleg abgerechnet werden.

Einnahmen dürfen nicht über die Abrechnung Handkasse abgewickelt werden. Sie sind separat aufzubewahren und umgehend an der Kasse auf einen Fonds des Budgetverantwortlichen einzuzahlen. 

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