Veröffentlichung der Ergebnisse für die Studierenden: Ausnahmegesuche
Auszug aus Weisung "Unterrichtsbeurteilung durch die Studierenden an der ETH Zürich", Punkt 11.3
"Dozierende, die keine Veröffentlichung der Ergebnisse ihrer Lerneinheit oder Prüfungen für die Studierenden und Dozierenden wünschen, beantragen schriftlich deren Löschung bei der Rektorin/beim Rektor. Die Dozierenden besprechen die Ergebnisse nach Möglichkeit mit den Studierenden im Unterricht."
Fristen Ergebnisse FS 2024
- Frist für Ausnahmegesuche: 10. September 2024
- Datum Resultatveröffentlichung: 30. September 2024
- Antragsformular
Prozess
Die Ausnahme von der Veröffentlichung der Resultate einzelner Lerneinheiten oder Prüfungen kann beim Rektor schriftlich beantragt werden. Der Antrag ist mittels Online-Formular mit einer Begründung an den Rektor zu richten.
Aus der Begründung geht hervor, warum eine Veröffentlichung der Ergebnisse für sie ungerechtfertigt, unfair oder sogar schädlich ist. Gründe sind in der Regel einmalig (bspw. persönliche oder familiäre Gründe) und können daher nicht wiederholt geltend gemacht werden.
Die Bewilligung der Ausnahme einer Lerneinheit oder Prüfung von der Veröffentlichung der Ergebnisse ist nur für ein Semester gültig.
Löschung
Ist nur eine Dozentin oder nur ein Dozent in Lerneinheit oder Prüfung involviert, so werden alle Ergebnisse von der Veröffentlichung in der Mittelwertstabelle ausgenommen.
Falls mehrere Dozierende für eine Lerneinheit (LV-Typ V oder G) involviert sind, so werden nur die Ergebnisse der Antragsteller von der Veröffentlichung ausgenommen (Fragegruppe 2). Die Gesamtzufriedenheit der Lerneinheit wird veröffentlicht.
Bei Prüfungen oder Lerneinheiten mit LV-Typ P (Praktikum) mit mehreren Examinator/innen werden alle Ergebnisse in der Mittelwertstabelle von der Veröffentlichung ausgenommen, wenn im Antrag nachgewiesen wurde, dass alle beteiligten Examinator/innen resp. Dozierenden mit der Löschung der Ergebnisse einverstanden sind.
Lerneinheiten oder Prüfungen, deren Ergebnisse ganz oder teilweise von der Veröffentlichung ausgenommen wurden, werden in der Mittelwertstabelle mit der Bemerkung "Ergebnisse werden nicht veröffentlicht" aufgeführt.
Die Resultate departementsspezifischer Fragebögen (momentan: D-ARCH Entwurf, D-CHAB Fallstudien, D-MAVT Ingenieurtools, D-BIOL Blockkurse) werden gleich behandelt wie die Standardfragebogen.
Fristen
Anträge sind bis spätestens zwei Wochen vor Veröffentlichung der Ergebnisse (Termine siehe oben) einzureichen.
Der Rektor informiert die Dozierenden über ihre Entscheidung. Das LET erhält die Informationen über bewilligte Anträge vom Stab Rektor.
Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse auf dem Studierendenportal werden keine Anträge mehr bewilligt.