Vereinfachte Parkverordnung wurde angenommen
Ziel der Revision war es, die veränderten Gegebenheiten der letzten Jahre adäquat abzubilden sowie die Parkverordnung aus dem Jahr 2016 prinzipiell zu kürzen und verständlicher zu formulieren. Zudem schafft die neue Parkverordnung die Voraussetzungen dafür, dass Parkberechtigungen künftig einfacher bezogen werden können.
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Mit dem Beschluss der Schulleitung vom 9. November 2023 wurde die Vereinfachung des Parkpreismodells genehmigt und anschliessend erfolgreich umgesetzt. Am 12. September 2024 wurde nun auch der anschliessend erarbeitete Vorschlag für eine vereinfachte Parkverordnung (ehemals Parkierungsverordnung) von der Schulleitung angenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Benutzung von Parkflächen der ETH Zürich bedarf einer Parkberechtigung und ist gebührenpflichtig.
- Die beschlossenen neuen Parkpreise und Berechtigungskategorien (gemäss SL-Beschluss vom 9.11.23) sind nun in der Parkverordnung abgebildet.
- Aufhebung des Erlasses der Parkgebühren mit Dienstparkkarten, Gästekarten und bei dienstlicher Notwendigkeit – dafür Möglichkeit zur Abrechnung über Spesen resp. Kostenstelle.
- Interne Preise gelten wie bisher für alle ETH-Angehörige und ETH-nahe Einheiten gem. Organisationsdatenbank der ETH Zürich, jedoch nicht mehr für Partnerorganisationen.
- Die revidierte Parkverordnung tritt per 01.01.2025 in Kraft.
E-Ladestationen für alle nutzbar
Die ETH Zürich verfügt an mehreren Standorten in Zürich über kostenpflichtige Ladestationen für E-Autos. Sie finden diese auf dem Campus Hönggerberg in den Parkhäusern P1 und P2 sowie im Zentrum in der Parkgaragen des Hauptgebäudes, des ETZ, CHN und IFW. Für die Nutzung der Ladestationen benötigen Sie die kostenlose externe Seite App von swisscharge. Das Laden von E-Bikes in der Parkgarage des Hauptgebäudes ist kostenfrei.
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