Impfungen
SGU sorgt für sichere Arbeitsplätze an der ETH und berät Sie bei Fragen zum Gesundheitsschutz.
Die Grippeschutzimpfung gehört wie andere Basisimpfungen und ergänzende Impfungen im Rahmen des Schweizerischen Impfplanes zur individuellen persönlichen Gesundheitsvorsorge, daher bietet die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt keine Grippeimpfungen mehr an.
Für ETH-Angehörige mit beruflichem Kontakt zu Patient:innen oder Proband:innen, für Mitarbeitende von Kinderkrippen sowie für Forschende mit beruflichem Kontakt zu Hausgeflügel oder Wildvögeln ist die Grippeimpfung aus beruflichen Gründen empfohlen. Die Durchführung erfolgt dezentral bei der Hausärztin oder in einer Impfapotheke, die Kosten gehen zu Lasten der zuständigen Organisationeinheit.
Das Masernvirus ist fünf- bis sechsmal so ansteckend wie eine saisonale Grippe. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist die Erkrankung an Masern für Erwachsene nicht harmlos. Masern können bei Erwachsenen schwerwiegende Komplikationen wie beispielsweise Lungenentzündung oder Hirnhautentzündung verursachen.
Die Rahmenbedingungen an den Hochschulen und Universitäten mit grossen Menschenansammlungen auf engem Raum begünstigen Übertragungen: Eine angesteckte Person, die noch keine Symptome entwickelt hat, kann alle in einem Auditorium versammelten Menschen dem Virus aussetzen.
Die Masernimpfung (zwei Dosen im Abstand von mindestens einem Monat) wird allen empfohlen, die sich noch nie mit der Krankheit infiziert haben. Die Impfung dient einerseits dem Selbstschutz, andererseits verhindert sie Übertragungen auf Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (Säuglinge, schwangere Frauen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem).
Es lohnt sich zu prüfen, ob Sie ansteckungsgefährdet sind. Über eine Blutuntersuchung kann festgestellt werden, ob Sie immun sind. Mit der Abklärung bzw. Informationen zum Sachverhalt finden Sie beim externe Seite Bundesamt für Gesundheit (BAG) oder beim externe Seite Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion.
Für Studierende ist die Impfung wichtig: Im Falle eines Masernausbruchs kann der Kantonsarzt für alle nicht gegen Masern immunen Personen, die Kontakt zu einer potenziell ansteckenden Person hatten, einen Ausschluss von bis zu 3 Wochen aus der Institution verhängen ‒ auch mitten im Semester oder während der Prüfungszeit.
ETH-Angehörige sind im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten, bei Feldversuchen oder auf Exkursionen mitunter besonderen Infektions- oder Ansteckungsrisiken ausgesetzt, die sich durch eine Download Impfung (PDF, 135 KB) vermindern lassen. Die Kosten für die Impfung von ETH-Mitarbeitenden, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit an der ETH eine Spezialimpfung benötigen, werden durch die ETH getragen. Die betroffenen Einheiten (Professuren, Institute und andere organisatorische Einheiten) kommen für diese Kosten auf. Studierende kommen in der Regel selbst für die Kosten der Impfungen auf.
Zur Beratung und Durchführung der Impfungen können Sie sich entweder an das externe Seite Zentrum für Reisemedizin / Universität Zürich oder an das externe Seite Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene (AEH) wenden.
Eine der der Spezialimpfungen, zu der am häufigsten nach Informationen gesucht wird, ist die Zeckenimpfung: Informationen zur Zeckenenzephalitis (FSME) und der Impfung erhalten Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG externe Seite «Zeckenenzephalitis (FSME)».
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