Mutterschutz
Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden Mängel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.
SGU sorgt für gesunde und sichere Arbeitsplätze an der ETH und berät Sie bei anderen Fragen zum Gesundheitsschutz.
Als werdende Mutter haben Sie und ihr Kind ein Recht auf besonderen Gesundheitsschutz. Wenden Sie sich deshalb bereits bei Planung einer Schwangerschaft, spätestens jedoch ab Kenntnis der Schwangerschaft an die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU), damit diese frühzeitig eine individuelle Risikobeurteilung des Arbeitsplatzes vornehmen kann. Eine Risikobeurteilung hat den Zweck, allfällige gesundheitliche Belastungen für Mutter und Kind durch geeignete Schutzmassnahmen auszuschliessen. Die Risikobeurteilung wird auf Wunsch vertraulich durchgeführt.
Gesundheitliche Belastungen für Mutter und Kind
Das Download SGU-Merkblatt zu Schwangerschaft und Stillzeit (PDF, 182 KB) informiert detailliert über die möglichen gesundheitlichen Belastungen und Risiken während Schwangerschaft und Stillzeit. Falls Sie einer solchen Gefährdung ausgesetzt sind, wenden Sie sich an die Abteilung SGU. Eine Auflistung der unzulässigen Arbeiten finden Sie auch in der externe Seite Mutterschutzbroschüre des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO.
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