Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden Mängel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.
Der Arbeitgeber stellt Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung, wann immer eine Tätigkeit an einem Studien- oder Arbeitsplatz dies notwendig macht. Damit Sie sich korrekt zu schützen wissen, informieren Sie sich hier.