Studienreisen, Exkursionen, Feldkurse

Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden Mängel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.

Um Ihnen die Planung für Exkursionen und Forschungsreisen in potentiell risikoreiche Destinationen zu vereinfachen steht Ihnen das Dokument Download «safety & Security Recommendations for Research Enterprises Abroad» (PDF, 124 KB) zur Verfügung. Für Exkursionen mit Studierenden im Rahmen von Lehrveranstaltungen gibt es eine zudem eine Download Weisung.  Bitte beachten Sie bei Auslandreisen zudem, dass bei Mitnahme von Material eine Exportkon-trollprüfung erforderlich sein kann, um sicherzustellen, dass es für die Ausfuhr aus der Schweiz keine behördliche Exportbewilligung benötigt. Bereits das Mitführen eines Laptops kann eine Ex-portbewilligung erfordern, insofern sich darauf unveröffentlichte Ergebnisse aus der angewand-ten Forschung befinden, die für den Austausch vorgesehen sind. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen die geschützte Seite Exportkontrollstelle der ETH.

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Kontakt Auslandreisen:
Kontakt Reiseversicherung:

ETH-Angehörige sind im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten, bei Feldversuchen oder auf Exkursionen mitunter besonderen Infektions- oder Ansteckungsrisiken ausgesetzt, die sich durch eine Download Impfung (PDF, 135 KB) vermindern lassen. Die Kosten für die Impfung von ETH-Mitarbeitenden, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit an der ETH eine Spezialimpfung benötigen, werden durch die ETH getragen. Die betroffenen Einheiten (Professuren, Institute und andere organisatorische Einheiten) kommen für diese Kosten auf. Studierende kommen in der Regel selbst für die Kosten der Impfungen auf.

Zur Beratung und Durchführung der Impfungen können Sie sich entweder an das externe Seite Zentrum für Reisemedizin / Universität Zürich oder an das externe Seite Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene (AEH) wenden.

Eine der der Spezialimpfungen, zu der am häufigsten nach Informationen gesucht wird, ist die Zeckenimpfung: Informationen zur Zeckenenzephalitis (FSME) und der Impfung erhalten Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG externe Seite "Zeckenenzephalitis (FSME)".

 

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Personen die im Freien arbeiten, sind der Sonne und damit krebserzeugender, ultravioletter Strahlung stärker ausgesetzt als Personen, die drinnen arbeiten. Die Belastung variiert je nach Tätigkeit. Schutzmassnahmen gegen UV-Strahlung sind beim Arbeiten im Freien notwendig. Dabei ist zu beachten, dass technische Massnahmen wie der Einsatz von Sonnensegeln und organisatorische Lösungen – beispielsweise die Verlagerung der Arbeit in Zeiten mit geringerer UV-Belastung, also am frühen Morgen oder späten Nachmittag – Vorrang haben. Reichen diese Massnahmen nicht aus oder können nicht umgesetzt werden, muss körperbedeckende Kleidung und Kopfschutz getragen werden. An letzter Stelle – wenn kein anderer Schutz möglich ist – steht die Verwendung von Sonnenschutzmitteln mit einem hohen Lichtschutzfaktor.
Achtung: Im Sommer ist schon bei Aufenthaltszeiten von wenigen Minuten im Freien Schutz notwendig. Langfristige Hautschäden können auch ohne Sonnenbrand entstehen und nicht nur bei der Arbeit, sondern auch in der Freizeit.
Sie arbeiten an der ETH immer wieder in den Bergen, sind Gärtner oder regelmässig im Freien tätig und wollen wissen, ob Sie sich ausreichend gegen UV-Strahlen schützen?

 

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