Studienreisen, Exkursionen, Feldkurse

Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden Mängel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.

Um Ihnen die Planung für Exkursionen und Forschungsreisen in potentiell risikoreiche Destinationen zu vereinfachen steht Ihnen das Dokument Download «safety & Security Recommendations for Research Enterprises Abroad» (PDF, 124 KB) zur Verfügung. Für Exkursionen mit Studierenden im Rahmen von Lehrveranstaltungen gibt es eine zudem eine Download Weisung.  Bitte beachten Sie bei Auslandreisen zudem, dass bei Mitnahme von Material eine Exportkon-trollprüfung erforderlich sein kann, um sicherzustellen, dass es für die Ausfuhr aus der Schweiz keine behördliche Exportbewilligung benötigt. Bereits das Mitführen eines Laptops kann eine Ex-portbewilligung erfordern, insofern sich darauf unveröffentlichte Ergebnisse aus der angewand-ten Forschung befinden, die für den Austausch vorgesehen sind. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen die geschützte Seite Exportkontrollstelle der ETH.

Kontakt Inlandreisen: cabs@ethz.ch
Kontakt Auslandreisen: travel@ethz.ch
Kontakt Reiseversicherung: Risikomanagement/Versicherungen
Kontakt Export Compliance: exportkontrolle@fc.ethz.ch