Umwelt
Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden Mängel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.
Umweltschutz wird an der ETH Zürich in Forschung und Lehre und im täglichen Betrieb grossgeschrieben. Dabei unterscheidet die ETH zwischen zwei Themenfeldern: Dem Betrieblichen Umweltschutz und dem Betrieblichen Umweltmanagement.
Zu den Aufgaben des Betrieblichen Umweltschutzes gehört die Umsetzung des Umweltrechts, insbesondere in Bezug auf Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Sonderabfallvermeidung/-entsorgung. Die Bereiche Industrie-/Chemieabwasser, Prozess-/Chemieabluft, Sonderabfall, Lagerung gefährlicher Stoffe, Löschwasserrückhaltung und Güterumschlagplatzabsicherung gehören dabei zu den Kernaufgaben. Der Betriebliche Umweltschutz unterliegt zahlreichen gesetzlichen Vorgaben. Inhaltlich bedeutet dies beispielsweise, dass Sonderabfälle auf ein Minimum reduziert und die Menge radioaktiver Abfälle geringgehalten werden soll, oder dass grundsätzlich keine Chemikalien via Abwasser oder Abluft in die Umwelt gelangen sollen.
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