Unfallmeldung
Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden Mängel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.
Unfälle geschehen plötzlich und unbeabsichtigt. Rasche Intervention ist in jedem Fall nützlich. Bei Unfällen alarmieren Sie daher sofort die interne Notfallnummer 888 oder +41 44 342 11 88, wenn Sie von einem Mobiltelefon aus anrufen.
Für die Meldung eines Unfalls an die SUVA (relevant für ETH-Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag) füllen Sie bitte die Unfallmeldung im Meldeportal unter «Anstellung und Arbeit» aus: Link zum Meldeformular
Studierende und an der ETH-angehörige ohne Arbeitsvertrag melden den Unfall bei ihrer jeweiligen Unfallversicherung.
Bei Unfällen in Laboren und Werkstätten wird seitens SGU eine Unfallabklärung durchgeführt. Bei dieser Ereignisabklärung geht es nicht darum, Schuldige zu suchen. Ziel der Unfallabklärung ist es, ähnliche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden und das betriebliche Sicherheitssystem zu verbessern.