Angehörigenbetreuung

Die Betreuungssituation von kranken, betagten, körperlich mobilitätseingeschränkten Verwandten oder Familienmitgliedern mit Behinderung kann für Mitarbeitende der ETH Zürich erhebliche Herausforderungen darstellen. Die nachfolgenden Ressourcen sollen ETH-Angehörige unterstützen und eine erste wichtige Orientierung zu den häufigsten Fragen bieten.

Es gibt zwei verschiedene Arten von bezahltem Urlaub für Erwerbstätige, die kranke, betagte, körperlich mobilitätseingeschränkte Verwandte oder Familienmitglieder mit Behinderung betreuen.

Kurzurlaub zur Pflege von Angehörigen (3 Tage): Gemäss ETH Download Personalverordnung (PDF, 1.4 MB) (Art. 52) werden Ihnen für die erste Pflege und die Organisation der weiteren Pflege von kranken Personen im eigenen Haushalt oder kranken Familienmitgliedern, sofern keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist, die erforderliche Zeit bis 3 Tage pro Ereignis als Arbeitszeit angerechnet.

Langer Urlaub und Pflegegeld (bis zu 14 Wochen): Bei einer Arbeitsaussetzung für die Betreuung eines Kindes, das wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, werden Ihnen gemäss Personalverordnung (Art. 37b) während höchstens 14 Wochen der volle Lohn und die Sozialzulagen ausgerichtet. Übrigens haben beide Eltern Anspruch auf insgesamt 14 Wochen, die sie nach Belieben aufteilen können.

Wenden Sie sich gerne mit Fragen hierzu an Ihre:n HR Berater:in.

Wer seine Arbeit flexibel einteilen kann, hat es leichter, Angehörigenbetreuung und Beruf zu vereinen. Als moderne Arbeitgeberin bietet die ETH Zürich fortschrittliche Arbeitsbedingungen: Teilzeitarbeit, Homeoffice-Möglichkeiten und flexibles Arbeiten, sofern es die betrieblichen Voraussetzungen erlauben. Zudem sind unbezahlte Urlaube möglich.

Die ETH Zürich empfiehlt Ihnen als Mitarbeitende in einem offenen Dialog mit der vorgesetzten Person die Betreuungssituation zu besprechen und folgende Fragen zu klären:

  • Welche Herausforderungen im Hinblick auf Ihre Arbeit entstehen für Sie?
  • Benötigen Sie zeitliche Flexibilität? Können Sie die zeitliche Belastung abschätzen?
  • Besteht Bedarf auf eine Pensumsreduktion und wenn ja, in welchem Umfang?
  • Welche Auswirkungen auf das Team sind zu erwarten und wie könnte die Arbeit entsprechend geändert oder umverteilt werden?

Mit der frühzeitigen Klärung der ersten Fragen können Sie der vorgesetzten Person Vorschläge machen und passende Massnahmen im gegenseitigen Einverständnis festlegen.

Zudem empfiehlt es sich, die Abteilung HR Beratung miteinbeziehen.

Links

Die externe Seite AHV/IV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung / Invalidenversicherung) sieht eine Hilflosenentschädigung für Beziehende einer Altersrente oder externe Seite Ergänzungsleistung vor. Wenn Sie eine Person im Rentenalter mindestens 12 Monate am Stück gepflegt haben, so können Sie für diese eine externe Seite Hilflosenentschädigung beantragen. Diese ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.

Personen, die pflegebedürftige Angehörige im eigenen Haushalt betreuen, können externe Seite Betreuungsgutschriften bei der Ausgleichskasse des Wohnkantons beantragen. Die Gutschriften ermöglichen es betreuenden Personen, eine höhere Rente zu erreichen.

Die Broschüre externe Seite Der Praktische Ratgeber der Stadt Zürich stellt die Zusatzleistungen zur AHV/IV ausführlich dar. Für die Standorte Basel und Tessin bieten die Kantone externe Seite Basel-Stadt, externe Seite Baselland sowie externe Seite Tessin (Italienisch) ebenfalls weitere Informationen an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde, welche zusätzlichen finanziellen Unterstützungsangebote für Sie in Frage kommen.

Falls Sie Beratung oder Unterstützung benötigen, helfen Ihnen diverse Fachstellen innerhalb und ausserhalb der ETH gerne weiter.

  • HR Beratung
    Mit allen Fragen rund um das Thema Anstellung, Arbeitszeiten und Rechtliches können Sie sich gerne an Ihre:n HR Berater:in wenden.
  • Coaching zur Optimierung der Vereinbarkeit
    Mit einem kostenlosen Coaching- /Beratungsangebot unterstützt die ETH Zürich Mitarbeitende und Studierende in der Optimierung der Vereinbarkeit von Familie, Arbeit und Studium. Eltern mit Kind(ern) oder zu betreuende Angehörigen können von bis zu zwei Coachings- bzw. Beratungssequenzen bei der Fachstelle UND (Kompetenzzentrum für die Umsetzung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben) profitieren. 
  • Psychologische Beratungsstelle (IAP) für Postdoktorierende und Mitarbeitende
    Postdoktorierende und Mitarbeitende der ETH Zürich, die psychologische Unterstützung brauchen, können sich beim externen Employee Assistance Programm (EAP) melden. Wenn aufkommende Schwierigkeiten und Belastungen frühzeitig erkannt und aufgefangen werden, lässt sich die psychische und physische Gesundheit nachhaltig verbessern.
  • Psychologische Beratungsstelle für Studierende und Doktorierende
    Mit professioneller Hilfe lassen sich schwierige Lebensphasen, Belastungen im Studium oder Konflikte während des Doktorats leichter bewältigen. Bei der externe Seite psychologischen Beratungsstelle für Studierende und Doktorierende erhalten Sie kompetente Unterstützung – auch bei akuten Krisen. Die Beratungsstelle steht allen Studierenden und Doktorierenden der Universität Zürich und ETH Zürich offen.
  • Beratungsstelle Leben im Alter (LiA)
    In der externe Seite Beratungsstelle LiA des Zentrums für Gerontologie der Universität Zürich (UZH) werden psychosoziale Beratungen für Personen und Institutionen, die mit Fragen rund ums Alter konfrontiert sind, angeboten.
  • Nationale Informationsplattform info-workcare
    Die nationale Plattform externe Seite info-workcare.ch enthält wertvolle Informationen, Tipps und Kontaktadressen zu Fragen rund um die Angehörigenbetreuung.
  • Gemeinden
    Gemeinden (Gemeindeverwaltung, Sozialdienst, Sozialamt usw.) bieten vielfältige Hilfe zum Thema Angehörigenbetreuung an. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde, an wen Sie sich wenden können. Einige Kantone bieten diese Hilfe über eine eigene Fachstelle für Angehörigenbetreuung an. externe Seite Spitex Kantonalverbände
  • Pro Senectute
    externe Seite Pro Senectute berät Senior:innen und deren Familien bei Fragen rund um Finanzen, Vorsorge, Pflegehilfe, Seniorenbetreuung und Wohnen im Alter. Die Beratung ist unentgeltlich und unterliegt der beruflichen Schweigepflicht.
  • Pro Infirmis
    externe Seite Pro Infirmis unterstützt mit ihren Dienstleistungen Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bei der Lebensgestaltung und der Teilhabe in wichtigen Lebensbereichen, wie zum Beispiel Wohnen, Arbeit oder Freizeit.

Angebot für ETH Mitglieder: Coaching zur Optimierung der Vereinbarkeit

Mit einem kostenlosen Coaching-​/Beratungsangebot unterstützt die ETH Zürich Mitarbeitende und Studierende in der Optimierung der Vereinbarkeit von Familie, Arbeit und Studium. Eltern mit Kind(ern) oder zu betreuende Angehörigen können von bis zu zwei Coachings-​, bzw. Beratungssequenzen bei der Fachstelle UND (Kompetenzzentrum für die Umsetzung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben) profitieren. Mehr Informationen

Aufzeichnung der Auftaktveranstaltung "Angehörigenbetreuung: Balance zwischen Belastung und Entlastung" - Tag der betreuenden Angehöringen an der ETH Zürich am 30.10.2024

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