Neuer Corona-Masterplan: ETH informiert kommende Woche

Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen erarbeitet die ETH Zürich einen neuen Masterplan, der am 26. April in Kraft tritt. Die Schulleitung kommuniziert kommende Woche, wie es im Detail weitergeht.

Die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen eröffnen weitere Möglichkeiten für Präsenzveranstaltungen in der Lehre, aber mit sehr restriktiven Eckwerten. Auf die Arbeitssituation von Mitarbeitenden haben sie keine Auswirkungen. Kulturelle Veranstaltungen im kleinen Rahmen sind wieder möglich. Wie es an der ETH Zürich ab dem 26. April im Detail weitergehen soll, wird den Mitarbeitenden kommende Woche in einer Townhall kommuniziert. Dozierende und Studierende erhalten die Informationen direkt von der Rektorin. Der ASVZ kann den Betrieb vor Ort bereits am nächsten Montag wiederaufnehmen.  

Mehr Präsenz der Studierenden ermöglichen

Maximal 50 Personen in Unterrichtsräumen, wobei nur ein Drittel der Raumkapazitäten genutzt werden darf, bei gleichzeitiger Einhaltung der Distanzregeln: Die Vorgaben des Bundes lassen keine generelle, zentral koordinierte Rückkehr zum Präsenzunterricht in Vorlesungen und Übungen zu. «Wir sind uns aber alle bewusst, wie wichtig es für viele Studierende ist, wenigstens einen Teil ihrer Zeit vor Ort auf dem Campus zu verbringen und sich mit ihren Kommilitonen austauschen zu können, aber auch mit ihren Dozentinnen und Betreuern», sagt Rektorin Sarah Springman. Deshalb entwickelt das Rektorat dieser Tage gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Departementen und den Ständen Umsetzungsformen, um die Chancen für eine stärkere Präsenz bestmöglich zu nützen.

Das Rektorat will die einzelnen Dozierenden aufrufen, für ihre Lehrveranstaltungen zu prüfen, welche Präsenzelemente sie anbieten können. «Uns ist es wichtig, dass die Lösungen von den Dozierenden getragen werden und gegenüber virtuellen Veranstaltungen auch einen echten Vorteil bringen», sagt Springman. Eine wichtige Anforderung bleibt: Sämtliche Lehrveranstaltungen, die bisher online angeboten werden, müssen den Online-Zugang weiterhin sicherstellen, unabhängig davon, ob sie nun zusätzlich Präsenzelemente beinhalten. «Nur so haben alle Studierenden die Möglichkeit, daran teilzunehmen», erklärt Springman. Wie die Regeln bezüglich Lehre ab dem 26. April aussehen, kann sie heute noch nicht im Detail sagen: «Dafür brauchen wir noch etwas Zeit». Springman wird kommende Woche die Dozierenden und Studierenden per E-Mail informieren. Veranstaltungen der School for Continuing Education können entlang der Bundesregeln wieder in Präsenz stattfinden.

Weiterhin Homeoffice für Mitarbeitende

Auf die Arbeitssituation der Mitarbeitenden haben die Lockerungen keinen Einfluss, da weiterhin das Homeoffice-Obligatorium – mit den bekannten Ausnahmen – gilt. «Auch ich würde mich freuen, an die ETH zurückkehren zu dürfen und meine Kollegen und Mitarbeiterinnen vor Ort zu sehen», sagt ETH-Covid-19-Taskforceleiter Ueli Weidmann. Doch zurzeit bleibe ihm nur, die Durchhalteparole auszugeben. Bestimmt sind die neuen Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten dazu geeignet, die Moral auch von ETH-Mitarbeitenden etwas zu heben. So etwa die Angebote des externe Seite Akademischen Sportverbands ASVZ, der den Betrieb vor Ort bereits am kommenden Montag, 19. April wieder aufnimmt.

«Mit Blick auf die Nachhaltigkeit der Lockerungen ist es allerdings wichtig, dass sich alle weiterhin verantwortungsbewusst verhalten», gibt Weidmann zu bedenken. Dazu gehöre unter anderem, dass ETH-Angehörige auch die neuen Testangebote nutzen.

Die Testangebote weiten auch den Spielraum für Exkursionen etwas aus. Die bisherige Vorschrift, dass alle Teilnehmenden in Einzelzimmern übernachten müssen, verunmöglichte manche Exkursion mangels geeigneter Unterkünfte. Neu dürfen nun bis zu vier Personen im gleichen Zimmer übernachten, sofern sie sich täglich einem BAG-zertifizierten Selbsttest unterziehen, der negativ ausfällt. «Auch wenn nicht alle Studierenden in gleichem Mass von dieser Lockerung profitieren, ist der Schritt doch ein kleiner Puzzlestein, der zu mehr Wohlbefinden beiträgt», ist Weidmann überzeugt.

Erste kulturelle Veranstaltungen wieder möglich

Zum Wohlbefinden tragen auch kulturelle Aktivitäten bei. Deshalb will die ETH ab 26. April basierend auf den Vorgaben des Bundes auch einzelne Veranstaltungen wieder zulassen. So soll es beispielsweise möglich sein, bis zu 50 Gäste zu empfangen. Führungen mit bis zu 15 Personen sind ebenfalls möglich. «Die Lockerungen des Bundes betreffen explizit kulturelle Veranstaltungen; wir werden im Masterplan spezifizieren, was dies für die ETH Zürich konkret bedeutet. Der Spielraum wird jedenfalls noch sehr eng sein», führt Weidmann aus. Auch Initiativen von Studierenden, die sich innerhalb der geltenden Regeln umsetzen lassen, sollen ermöglicht werden. «Wir denken etwa an Kinovorführungen oder grössere Lerngruppen, die einen Raum benötigen», erklärt er.

Wie aber kommen diese ganzen Überlegungen bei den Studierenden an? «Wir haben uns sehr gefreut, dass der Bundesrat bei den Lockerungsschritten an die Studierenden gedacht hat», sagt Luca Dahle, Präsident des Studierendenverbandes VSETH. «Denn wir wissen, dass in der aktuellen Situation die mentale Gesundheit für immer mehr Studierende zum Thema wird.» Auch wenn die gelockerten Regeln keine grossen Würfe zulassen: «Wir sind sehr glücklich darüber, dass die ETH stets auch an das Wohl der Studierenden denkt». In diesem Sinn hoffe er, dass möglichst viele Dozierende Präsenzelemente in die Lehrveranstaltung einbauen werden.

Townhall für ETH-Mitarbeitende

Die Schulleitung lädt alle ETH-Mitarbeitenden für kommenden Mittwoch, 21. April um 16.30 Uhr zu einer Townhall ein. An der virtuellen Veranstaltung wird präsentiert, wie es an der ETH ab 26. April weitergehen soll, und auch das Testen an der ETH wird nochmals vorgestellt. Wie üblich stehen die verantwortlichen Personen für alle Fragen der Mitarbeitenden zur Verfügung.

Informationen für Studierende und Dozierende

Studierende und Dozierende werden im Laufe der kommenden Woche von der Rektorin per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert.

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