Erkältet? Das sollten Sie jetzt beachten.

Die ETH Zürich und ihre Angehörigen sind gut durch die Pandemie gekommen. Mittlerweile wird an der ETH wieder voller Energie studiert, geforscht, gelehrt und gearbeitet. Nicht wenige ETH-Angehörige sind jedoch unsicher, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie bei sich Symptome wie Husten, Halsweh oder Schnupfen bemerken.  

Eine Frau sitzt vor einem Laptop und putzt sich die Nase.
Bei Erkältungssymptomen gilt: wenn möglich von zuhause arbeiten und den Kontakt mit besonders gefährdeten Personen meiden. (Bild: Adobestock)  

Vermehrt treffen bei der SGU wieder Anfragen zum Umgang mit ETH-Angehörigen mit positivem Corona-Test oder Erkältungssymptomen ein. Denn: SARS-CoV-2 und zahlreiche andere respiratorische Viren zirkulieren weiterhin in der Bevölkerung. In einigen Spitälern gilt wieder eine Maskenpflicht beim Kontakt mit Patientinnen und Patienten. Welche Regeln gelten an der ETH Zürich, und wie sieht die Endemie-Strategie des Bundes aus?

Verhalten am Arbeitsplatz

Ausserhalb des Spitals sind am Arbeitsplatz keine besonderen Schutzmassnahmen notwendig. An der ETH stützen wir uns auf die offiziellen Empfehlungen von externe Seite Bund und Kantonen. ETH-Angehörige mit Erkältungssymptomen arbeiten, wenn möglich, von zuhause und meiden den Kontakt mit besonders gefährdeten Personen. Je nach Schwere der Symptome sind vorübergehend Schonung und Bettruhe angezeigt, um die Erkältung nicht zu verschleppen. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist bei Symptomfreiheit möglich. Anhaltender trockener Husten zählt nicht als Symptom.

Bei Infektionswellen während der aktuellen Erkältungssaison kann es wegen möglicher Überlastung des ambulanten Gesundheitssystems zu Terminengpässen für Arztkonsultationen kommen. Deswegen wird vorgesetzten Personen empfohlen, bei erkältungsbedingten Kurzabsenzen kulant zu sein, um unproduktiven Präsentismus und Ansteckungen im Betrieb zu verhindern und das Gesundheitswesen zu entlasten. An der ETH ist spätestens ab dem vierten Absenztag ein Arztzeugnis erforderlich. Besonders gefährdete Personen lassen sich bei Erkältungssymptomen von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin beraten.

Falls aus betrieblichen Gründen bei Symptomen und erhaltener Arbeitsfähigkeit Präsenzarbeit notwendig ist, soll eine FFP2-Maske ohne Ventil getragen und möglichst ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.

Corona-Tests und Zertifikate

Corona-Tests sind ausserhalb des Gesundheitswesens nicht mehr vorgesehen und werden nicht erstattet. Wir empfehlen, betrieblich keine Tests mehr durchzuführen und noch vorrätige Tests in einer Apotheke entsorgen zu lassen. Das Zertifikatssystem wurde am 1.9.2023 definitiv eingestellt. Als Impfnachweis für internationale Reisen, die vereinzelte Länder verlangen, kann das gelbe Impfbüchlein oder ein Screenshot des Zertifikats verwendet werden.  

Strategie des Bundes

Corona wurde mittlerweile von einer Pandemie zu einer Endemie. Dies bedeutet, dass SARS-CoV-2 bei uns heimisch geworden ist und ein grösserer Teil der Bevölkerung regelmässig erkrankt. Die im Herbst 2023 vom EDI verabschiedete Endemie-Strategie umfasst drei Handlungsfelder und verschiedene Massnahmen:

  • Überwachung der Lage (SARS-CoV-2 und andere respiratorische Viren): Abwassermonitoring, Sentinella-Hausarztsystem (dabei melden ausgewählte Hausarztpraxen Verdachtsfälle ans BAG), obligatorisches Meldesystem. Damit soll eine Veränderung der epidemiologischen Lage frühzeitig erkannt werden.
  • Prävention: Informationen und Zugang zur externe Seite Impfung, insbesondere für besonders gefährdete Personen. Die Impfung ist weiterhin kostenlos zugänglich und für Personen über 65 Jahre und Personen ab 16 Jahre mit chronischen Krankheiten empfohlen. Für Personen unter 65 Jahre ohne Risikofaktoren ist eine erneute Covid-19-Impfung nicht empfohlen. Der richtige Zeitpunkt für die Covid-19-Impfung ist saisonal im Herbst ab Mitte Oktober. Sie kann mit der externe Seite Grippeimpfung kombiniert werden, welche für eine ähnliche Zielgruppe empfohlen wird.
  • Infektionskontrolle von viralen respiratorischen Krankheiten in Alters- und Pflegeheimen.

Mit diesen Massnahmen soll die durch SARS-CoV-2 und andere respiratorische Viren verursachte gesundheitliche Belastung der Bevölkerung reduziert, besonders gefährdete Personen geschützt und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden.

Vergrösserte Ansicht: Erklärungen des Bundes zum korrekten Verhalten bei Grippesymptomen
Empfehlungen des BAG.

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