Sensibilisierung
Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.
Einen Überblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser Download Suva-Broschüre (PDF, 939 KB).
Stellen Sie regelmässig sicher, dass sich Ihre Mitarbeitenden über Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz im Klaren sind. Hier finden Sie die dazu relevanten Unterlagen.
Mit dem Schulungsmodul «Sicherheit an der ETH Zürich» vermittelt SGU Training die Sicherheitsgrundlagen und gibt Hinweise zum Verhalten im Notfall an der ETH Zürich. Professoren und Professorinnen sowie alle Führungskräfte sorgen dafür, dass die Sicherheitsschulung in das Einführungsprogramm für die neuen Mitarbeitenden ihrer Organisationseinheit integriert und bei Bedarf repetiert wird.
Schulungsmodul «Sicherheit an der ETH Zürich»
Vermitteln Sie die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen in der Arbeitssicherheit für ETH-Mitarbeitende und Studierende:
- Sie befolgen Weisungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und berücksichtigen die anerkannten Sicherheitsregeln
- Sie tragen zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Sie teilen Sicherheitsmängel umgehend der zuständigen Person (z.B. Vorgesetzte*r, Dozierende, Praktikums-/Exkursionsleiter*in) mit
Je nach Arbeitsfeld sind weitere Themen von Relevanz.
Kontakt:
Weiterführende Informationen
- Alleinarbeitchevron_right
- Arbeiten in der Höhechevron_right
- Biosicherheitchevron_right
- Betäubungsmittelchevron_right
- Kennzeichnungsmaterialchevron_right
- Laborsicherheitchevron_right
- Laserchevron_right
- Maschienensicherheitchevron_right
- Medizintechnikchevron_right
- Persönliche Schutzausrüstungchevron_right
- Strahlenschutzchevron_right
- Werkstattsicherheitchevron_right
Ihre Mitarbeitende und Studierende tragen zum Betrieblichen Umweltschutz bei. Sonderabfälle sollen auf ein Minimum reduziert und die Menge radioaktiver Abfälle geringgehalten werden. Es sollen grundsätzlich keine Chemikalien via Abwasser oder Abluft in die Umwelt gelangen. Zudem wird ein schonender Umgang mit Ressourcen im ETH-Alltag erwartet, und zwar in den Themenbereichen Treibhausgasemissionen, Entsorgung und Recycling, Energie etc.
Chemieabwasser und Gewässerschutz
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen für ETH-Mitarbeitende, Lernende, Bachelor- und Masterstudierende, Doktorierende, Postdoktorierende, etc. hinsichtlich Gewässerschutz sind die folgenden:
- Sie kennen die für ihre Arbeit relevanten Kapitel der Download Entsorgungsrichtlinie (PDF, 304 KB) der ETH
- Sie befolgen Weisungen in Bezug auf Gewässerschutz
- Sie entsorgen keine Chemikalien, beispielsweise nachweisbar toxische und persistente Stoffe wie chlorierte Kohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe oder Schwermetallverbindungen, über das Abwasser
- Sie verwenden keine Wasserstrahlpumpen
Kontakt:
Sonderabfallentsorgung
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen für ETH-Mitarbeitende, Lernende, Bachelor- und Masterstudierende, Doktorierende, Postdoktorierende, etc. hinsichtlich Sonderabfallentsorgung sind die folgenden:
- Sie kennen die für ihre Arbeit relevanten Kapitel der Download Entsorgungsrichtlinie (PDF, 304 KB) der ETH
- Sie befolgen die geltenden Weisungen in Bezug auf Sonderabfallentsorgung
- Sie führen keine unnötigen Tätigkeiten aus, bei denen Sonderabfälle entstehen
- Sie lagern Sonderabfälle am Arbeitsplatz korrekt und bringen sie zeitnah in die Sonderabfallentsorgungsstellen
- Sie beschriften Sonderabfälle korrekt
Kontakt:
Die ETH ist eine offene Hochschule. Deshalb legen wir grossen Wert auf die Eigenverantwortung von Studierenden und Mitarbeitenden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Studierenden und Mitarbeitenden zum Eigentum der ETH wie auch zu ihrem Privat-Eigentum Sorge tragen.
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Weiterführende Informationen
SGU sorgt für gesunde und sichere Arbeitsplätze an der ETH und berät Ihre Mitarbeitenden und Studierenden bei Fragen zum Gesundheitsschutz.
Kontakt:
Weiterführende Informationen
In zahlreichen Studiengängen sind individuelle Reisen oder die Teilnahme an Exkursionen, Feldkursen oder -versuchen Pflicht. Im Rahmen der Planung tauchen bei den Reisenden bzw. bei den Organisator*innen oft Fragen zu den Themen Sicherheit, Versicherungen und Verantwortlichkeiten auf. SGU stellt deshalb Unterlagen zur Verfügung, die die Verantwortlichen bei der Organisation und v. a. auch bei Sicherheitsfragen unterstützen sollen. Für Auslandreisen oder Reisen mit speziellen Risiken im Inland gilt es die Download Weisung «Studienreisen, Feldkurse und Exkursionen ‒ Umgang mit Risiken» zu beachten. Bitte beachten Sie bei Auslandreisen zudem, dass bei Mitnahme von Material eine Exportkontrollprüfung erforderlich sein kann, um sicherzustellen, dass es für die Ausfuhr aus der Schweiz keine behördliche Exportbewilligung benötigt. Bereits das Mitführen eines Laptops kann eine Exportbewilligung erfordern, insofern sich darauf unveröffentlichte Ergebnisse aus der angewandten Forschung befinden, die für den Austausch vorgesehen sind. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen die geschützte Seite Exportkontrollstelle der ETH.