Unfallmeldung
Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.
Einen Überblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser Download Suva-Broschüre (PDF, 939 KB).
Unfälle geschehen plötzlich und unbeabsichtigt. Rasche Intervention ist in jedem Fall nützlich. Bei Unfällen alarmieren Sie daher sofort die interne Notfallnummer 888 oder +41 44 342 11 88, wenn Sie von einem Mobiltelefon aus anrufen.
Für die Meldung eines Unfalls an die SUVA (relevant für ETH-Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag) füllen Sie bitte die Unfallmeldung im Meldeportal unter «Anstellung und Arbeit» aus: Link zum Meldeformular
Studierende und an der ETH-angehörige ohne Arbeitsvertrag melden den Unfall bei ihrer jeweiligen Unfallversicherung.
Bei Unfällen in Laboren und Werkstätten wird seitens SGU eine Unfallabklärung durchgeführt. Bei dieser Ereignisabklärung geht es nicht darum, Schuldige zu suchen. Ziel der Unfallabklärung ist es, ähnliche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden und das betriebliche Sicherheitssystem zu verbessern.