Sachschaden
Schadenmanagement an der ETH Zürich
Die ETH Zürich verfügt über eine Sachversicherung, die Schäden an Fahrhabe (bewegliche Sachen, die nicht als Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtung gelten) deckt. Bei dieser Police geht es um eine Absicherung gegen massive Schäden bzw. Schäden an teurem Gerät, wie der Selbstbehalt von CHF 500 000.– vor Augen führt.
Für kleinere Sachschäden besteht eine ETH-interne Lösung: Reichen Sie bei der Abteilung SGU eine Schadenmeldung ein. SGU leitet daraufhin Nachforschungen ein, um zusammen mit der Abteilung Finanzdienstleistungen FD den Schaden beurteilen zu können. Der Entscheid, ob die Unkosten erstattet werden, liegt bei FD (der Selbstbehalt beträgt CHF 1500.–). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Geschädigten die gebotenen Sicherheitsbestimmungen einhielten. Wird fahrlässig gehandelt, werden beispielsweise ohne vorgängige Risikoanalyse potentiell gefährliche Laborversuche durchgeführt oder werden die geltenden Bestimmungen ‒ ETH-Rechtsgrundlagen, SGU-Merkblätter etc. ‒ missachtet, kann eine Rückerstattung verweigert werden.
Schadenereignis
Die Untersuchung der Ursache zu einem Schadenereignis bildet eine Chance für alle Betroffenen. Ziel ist es, aus Fehlern zu lernen. Daraus resultierend werden Massnahmen umgesetzt, mit denen die Sicherheit an der ETH Zürich verbessert werden kann.
Wichtig ist, dass die Abteilung SGU über Schadenereignis in Kenntnis gesetzt wird. Nach der Meldung wird das Ereignis erfasst und gegebenenfalls näher untersucht. Wo es sich anbietet, werden passende Massnahmen empfohlen oder Richtlinien erlassen.
Schadensmeldung Sachschaden
Die Meldung von Sachschäden erfolgt über das Download Meldeformular (PDF, 350 KB). Das Merkblatt «Download Schadenabwicklung (PDF, 94 KB)» enthält hierfür wichtige Informationen für den*die Melder*in.
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