Drohnen
Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.
Einen Überblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser Download Suva-Broschüre (PDF, 939 KB).
Folgende Punkte müssen Sie beachten, wenn Sie eine Drohne fliegen oder betreiben:
Registrierung der Dohne
Eine Betreiberin oder ein Betreiber einer Drohne muss sich registrieren. Bei abgeschlossener Registrierung erhält man eine UAS-Betreibernummer, welche gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss.
Anforderung an die Dohnen- Pilotinnen und Piloten
Sie benötigen eine Ausbildung und müssen eine Prüfung zu erlangen des Drohnenzertifikat ablegen. Ausnahme: Personen, die eine Drohne unter 250g fliegen.
Anforderung an die Drohne
Die Drohne muss eine CE- Kennzeichnung aufweisen und entsprechend klassifiziert sein. Ansonsten darf die Drohne nicht in der offenen Kategorie geflogen werden.
Drohnen, die unter die spezielle Kategorie oder die zulassungspflichtige Kategorie fallen, brauchen ein Zulassung/ Genehmigung des BAZL.
Rechtliche Grundlagen, Informationen:
externe Seite Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Besonders zu beachten: Zur Betreibung der Drohne muss ein Versicherungsnachweis mind. 1 Mio CHF Deckungssumme vorhanden sein.
Sicherheitsrelevante Zwischenfälle und Unfälle mit Drohnen (Luftraumnutzer) müssen gemeldet werden.
Gefahrgut
Lithium-Ionen-Batterien sind im Transportrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Informieren Sie sich hier über die Vorschriften zum Transport und der Entsorgung.
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