Diskriminierung
Die ETH Zürich duldet keine Diskriminierung ihrer Angehörigen. Jede Person an der ETH Zürich hat das Recht auf Gleichbehandlung und Fairness unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit oder ihren Persönlichkeitsmerkmalen.
Kontakt für Betroffene und Ratsuchende
Wenn Sie diskriminiert werden, melden Sie sich! Wir beraten Sie rund um Fragen wie: Wie weiter? Wer unterstützt mich? Welche Schritte sind möglich? Was gilt es zu beachten?
Die Respektstelle behandelt Ihr Anliegen vertraulich. Gegenüber beteiligten oder beschuldigten Personen bleiben Sie anonym. Auch wenn sich ein Vorwurf gegen Sie richtet, können Sie das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.
Fühlen Sie sich diskriminiert oder im Vergleich mit Ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen anders behandelt? Sie haben das Recht, sich zu wehren.
Was können Sie konkret tun?
- Reagieren Sie möglichst rasch und bestimmt.
Nehmen Sie diskriminierende Umstände nicht einfach hin: Sie haben immer das Recht, sich Ungleichbehandlungen zu widersetzen. - Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest.
Notieren Sie, was, wann, im Beisein von wem und unter welchen Umständen geschehen ist. - Holen Sie Hilfe.
Sprechen Sie mit einer Kollegin oder einem Kollegen oder einer vorgesetzten Person über die Diskriminierung. Oder wenden Sie sich an eine unserer Anlaufstellen.
Der Arbeitgeber und somit die/der Vorgesetzte sowie Lehrpersonen haben die Pflicht, für ein sicheres, vertrauens- und respektvolles Arbeits- und Studienklima zu sorgen.
Was können Sie konkret tun?
- Seien Sie ein Vorbild.
Behandeln Sie alle Ihre Mitarbeitenden und Studierenden gleich fair und begünstigen Sie niemanden. - Stellen Sie klar, dass Sie Diskriminierung nicht tolerieren.
Thematisieren Sie das Betriebsklima in einer Team- und Abteilungssitzung, bzw. sorgen Sie für einen offenen und respektvollem Umgang in Ihren Lehrveranstaltungen. - Schauen Sie nicht weg!
Setzen Sie sich für Ihre Mitarbeitenden ein. Suchen Sie im Verdachtsfall das persönliche Gespräch mit den Betroffenen.
Die ETH Zürich legt Wert auf eine Kultur des Hinsehens. Alle Angehörigen sind aufgefordert, sich aktiv gegen diskriminierendes Verhalten zu engagieren.
- Fragen Sie nach und bieten Sie Unterstützung an.
Suchen Sie das Gespräch mit der betroffenen Person und sprechen Sie das Thema explizit an. Fragen Sie nach, ob sich die Person tatsächlich diskriminiert fühlt. Wenn ja, ermutigen Sie sie, sich an eine der Anlaufstellen zu wenden.
Sie können sich auch selbst von einer der Stellen beraten lassen. Gespräche werden absolut vertraulich behandelt. - Bringen Sie das Arbeits- oder Studienklima zur Sprache.
Machen Sie das Betriebsklima zum Thema einer Team- und Abteilungssitzung oder sprechen Sie ein diskriminierendes Studienklima einer Lehrveranstaltung an.
Sie wollen Ihre Situation mit den beteiligten Personen klären? Melden Sie sich!
Die Klärungsstelle ist für Sie da. Als interne Stelle der ETH Zürich wählt sie ein geeignetes Format zur systematischen Klärung Ihrer Situation und koordiniert sowie begleitet das gewählte Vorgehen – von Moderation oder Mediation über Coachings bis zu Massnahmen zur Klärung im Team.
Voraussetzungen
- Mindestens eine beteiligte Person ist Mitarbeiter:in der ETH Zürich.
- Sie wirken konstruktiv an der Klärung mit.
Formelle Meldung / externe Abklärung
Als Mitarbeiter:in der ETH Zürich können Sie Vorfälle von Diskriminierung der Externen Meldestelle melden. Diese führt eine systematische Abklärung des Falls mit allen Beteiligten durch und zieht je nach Einschätzung Jurist:innen hinzu oder beauftragt juristische Gutachten. Es erfolgt eine Empfehlung an die vorgesetzte Person oder die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Sie sind Mitarbeiter:in der ETH Zürich.
- Sie wirken konstruktiv an der systematischen Abklärung mit.
Frist
Die Meldung sollte so schnell wie möglich erfolgen – in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Vorfall.
Die ETH Zürich versteht unter Diskriminierung die Herabsetzung von Personen wegen ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, Behinderung oder ihres Geschlechts.
Diskriminierung verletzt die Würde der betroffenen Person. Menschen werden nicht als Individuen, sondern nur als Mitglieder von Gruppen oder im Zusammenhang mit einem bestimmten Persönlichkeitsmerkmal etikettiert und behandelt. Diskriminierung kann bewusst oder unbewusst erfolgen.
- Verbale oder schriftliche Äusserungen sowie Handlungen mit herabwürdigendem Inhalt
wie rassistische Witze, Spott über homosexuelle ETH-Angehörige, sexistische Darstellung von Personen in Präsentationen oder Videomaterial etc. - Ungleichbehandlung
wie Benachteiligungen im Fall von Schwangerschaft, körperlicher Einschränkungen, Aufgabenzuteilung oder Bewertung von Prüfungsergebnissen basierend auf Stereotypen (z. B. «Frauen können besser zuhören.», «Männer sind technisch versierter.») etc. - Unfaire Arbeitsbedingungen
wie ungerechtfertigte Verweigerung von gleichem Lohn oder Beförderungen, Einschränkungen beim Beschäftigungsgrad oder bei den Arbeitszeitregelungen etc.
Das Verbot der Diskriminierung ist in der externe Seite Schweizer Bundesverfassung (Art. 8, Abs. 2) festgeschrieben. Diskriminierende Vorkommnisse haben an der ETH klare personalrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen.
Sie haben respektloses Verhalten an der ETH Zürich erlebt oder beobachtet, möchten aber nicht mit Ihrem Namen auftreten? Lassen Sie es die ETH Zürich anonym wissen.
Bitte beachten Sie: Eine anonyme Meldung leitet kein Klärungsverfahren ein. Sie dient dazu, dass die ETH Zürich sich stetig weiterentwickeln kann.