Klärungsstelle
Klären Sie Konflikte oder thematisieren Sie unangemessenes Verhalten. Wir unterstützen Sie dabei.
Sie sind Mitarbeiter:in der ETH Zürich und haben einen Konflikt an Ihrem Arbeitsplatz oder in Ihrem Team? Oder Sie sind betroffen von sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing?
Wenn Sie die Situation mit den beteiligten Personen systematisch klären wollen, sind wir für Sie da. Wir initiieren einen strukturierten Klärungsprozess und begleiten Sie.
Für Vorgesetzte und deren Teams bieten wir eigens auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Formate. Erfahren Sie mehr
Melden Sie sich!
Wir sind für Sie da.
Gerne können Sie unseren Teammitgliedern direkt schreiben. Wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich zu antworten. Je nach Verfügbarkeit der Person kann es jedoch zu etwas längeren Wartezeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Nadia Dörflinger-Khashman
Mediatorin
Dr. Barbara Kornexl
Mediatorin
Christoph Trutmann
Mediator
Für eine zeitnahe Antwort – in der Regel innerhalb von spätestens zwei Arbeitstagen – kontaktieren Sie uns unter:
So läuft die systematische Klärung ab
Nachdem Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben, vereinbaren wir einen Termin für ein vertrauliches Vorgespräch mit Ihnen. Darin geht es um:
- Was ist vorgefallen? Wie sieht Ihre Situation aus?
- Welche Personen sind involviert?
- Was ist Ihr Anliegen für die systematische Klärung?
- Was sind die Rahmenbedingungen des Klärungsprozesses?
Sie entscheiden, ob Sie mit einer systematischen Klärung fortfahren möchten.
Voraussetzungen
- Sie arbeiten an der ETH Zürich.
- Sie sind einverstanden, dass Ihr Name gegenüber beteiligten Personen und relevanten Stellen innerhalb der ETH Zürich offengelegt wird.
Sie wünschen einen Beratungstermin? Schreiben Sie uns.
Über uns
Wir sind verantwortlich für die systematische Klärung bei unangemessenem Verhalten und Arbeitsplatzkonflikten, wenn mindestens eine beteiligte Person Mitarbeiter:in der ETH Zürich ist.
In Absprache mit der Unterstützung suchenden Person wählen wir das geeignete Vorgehen für die Klärung. Wenn angezeigt, können wir die Klärung an eine andere fachlich geeignete Stelle oder Fachperson übergeben, welche uns über das Klärungsverfahren und dessen Abschluss informiert.