Externe Meldestelle
Abklärung bei unangemessenem Verhalten
Wenn Sie an der ETH Zürich arbeiten und von sexueller Belästigung oder Diskriminierung betroffen sind, können Sie uns die Situation schriftlich melden.
Als externe Meldestelle klären wir den Sachverhalt im Auftrag der ETH Zürich allparteilich und systematisch ab. Wir beenden die Fallabklärung mit einer Empfehlung an die entscheidungsbefugte Stelle, wie etwa Vorgesetzte oder die Schulleitung.
Voraussetzungen
- Sie sind Mitarbeiter:in der ETH Zürich.
- Sie wirken konstruktiv an der systematischen Abklärung mit.
- Sie sind mit den Rechten und Pflichten einverstanden.
Hinweis
Bei Mobbingvorwürfen oder Arbeitsplatzkonflikten wenden Sie sich bitte an die Klärungsstelle.
Zum Vorgespräch anmelden
Um Ihre Situation einordnen zu können, führen wir mit Ihnen ein vertrauliches Vorgespräch. Darin zeigen wir Ihnen das weitere Vorgehen auf und informieren Sie über die entsprechenden Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer formalisierten Abklärung. Im Anschluss können Sie entscheiden, ob Sie die Meldung erstatten möchten.
Vielen Dank für Ihre Anmeldung.
Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Gerne nehmen wir innerhalb der nächsten drei Arbeitstage Kontakt mit Ihnen auf, um einen Termin zu vereinbaren.
Mündliche Anmeldungen werden nicht entgegengenommen. Beachten Sie auch die geltende Frist für eine Meldung.
- Sie sind damit einverstanden, dass das von Ihnen eingereichte Meldeformular sowie Ihr Name gegenüber der beschuldigten Person zur Stellungnahme offengelegt werden.
- Sie dürfen aufgrund Ihrer Meldung nicht von der ETH Zürich in Ihrer beruflichen Stellung benachteiligt werden.
- Sie dürfen sich Unterstützung bei Anlauf- und Beratungsstellen suchen.
- Sie informieren die Externe Meldestelle sowie aufgesuchte Anlauf- und Beratungsstellen unaufgefordert über allenfalls bisher unternommene Schritte und aufgesuchte Stellen, um mehrere Klärungsverfahren in gleicher Sache zu vermeiden.
- Sie verpflichten sich gegenüber der Meldestelle zur konstruktiven Mitarbeit.
- Sie unterlassen Kommunikation und Verhalten, das unfair ist oder eine Eskalation weiter vorantreiben kann (unangebrachte Beiträge auf Social Media, Einbeziehen von Medienvertretenden etc.).
- Sie beantworten Anfragen der Meldestelle wahrheitsgetreu und ohne Verzögerungen.
- Sie halten Vereinbarungen ein, die im Laufe der Fallbearbeitung gemeinsam getroffen werden.
- Sie anerkennen, dass Sie von der ETH Zürich über allfällig ergriffene personelle Massnahmen gegen die beschuldigte Person im Rahmen des Datenschutzes nicht informiert werden können.
- Sie erhalten eine Kopie der Meldung. Sie haben das Recht, Ihre eigene Sichtweise darzustellen.
- Sie haben das Recht, von Vorwürfen in gleicher Sache zu erfahren, die direkt an die übergeordnete Hierarchie und/oder die Schulleitung kommuniziert werden.
- Sie unterlassen jegliche Art von Druckausübung oder Androhung von Nachteilen auf die meldende Person. Sie nutzen etwaig bestehende Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse nicht aus.
- Sie beteiligen sich konstruktiv an der Klärung des Sachverhalts.
- Sie unterlassen Kommunikation und Verhalten, das unfair ist oder eine Eskalation weiter vorantreiben kann (unangebrachte Beiträge auf Social Media, Einbeziehen von Medienvertretenden etc.).
- Sie beantworten Anfragen der Meldestelle wahrheitsgetreu und ohne Verzögerungen.
- Sie halten Vereinbarungen ein, die im Laufe der Fallbearbeitung gemeinsam getroffen werden.
Bei Abklärungen zu Meldungen von unangemessenem Verhalten gilt die Unschuldsvermutung.
Ablauf der Abklärung
Nach Eingang Ihrer Anmeldung zum Vorgespräch prüfen wir, ob Ihr Thema in unserer Zuständigkeit liegt. Ist diese Voraussetzung erfüllt, führen wir mit Ihnen ein vertrauliches Vorgespräch, in dem wir Ihnen das genaue Vorgehen erklären und Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren.
Mit der Eröffnung der formalisierten Abklärung erhält die beschuldigte Person Ihre Meldung und kann dazu schriftlich Stellung nehmen. Wir führen mit den Parteien Einzelgespräche durch und entscheiden fallspezifisch, wie das jeweils angemessene Klärungsverfahren erfolgt.
Anschliessend leiten wir gemeinsame Gespräche mit Ihnen und der beschuldigten Person. Falls erforderlich, involvieren wir die Vorgesetzten oder weitere Personen und Stellen der ETH Zürich. Dabei wahren wir die Vertraulichkeit gegenüber nicht involvierten Dritten und arbeiten nach den Prinzipien der Allparteilichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Fairness.
Von allen beteiligten Parteien werden die Einhaltung von beidseitig respektvollem Verhalten und Fair-Play in der Kommunikation eingefordert.
Bei Bedarf holen wir juristische Expertise ein und/oder geben juristische Gutachten in Auftrag.
Wir schliessen die Abklärungen mit einem schriftlichen Bericht und Empfehlungen ab zuhanden der direkt vorgesetzten Person oder einer zuständigen Stelle (z.B. Prorektor:in Studium, Prorektor:in Doktorat, HR Beratung, Leitungsorgane von Instituten, Departementen oder ausserdepartementalen Einrichtungen).
Dieser enthält eine Einordnung der Situation, die Vereinbarung zwischen den beteiligten Personen (falls vorhanden) sowie empfohlene Massnahmen.
Stellen wir Entwicklungsthemen in einer Organisationseinheit fest, informieren wir die zuständigen Stellen innerhalb der ETH Zürich.
Stellen wir bei der Abklärung fest, dass es sich um einen nachweislichen Verstoss gegen den Verhaltenskodex Respekt handelt, treffen die zuständigen Stellen der ETH Zürich, z.B. Vorgesetzte zusammen mit HR-Beratung oder der Präsident der ETH Zürich, geeignete personalrechtliche oder andere Massnahmen. Dabei beachten sie unser schriftliche Empfehlung oder die unter den beteiligten Personen erstellten Vereinbarungen.
Die Massnahmen der ETH Zürich werden unabhängig von einem allfälligen Strafverfahren getroffen.
Über uns
Die Externe Meldestelle der ETH Zürich ist eine ausgelagerte Stelle, in der ETH-externe Fachpersonen systematische, allparteiliche Abklärungen mit der meldenden und der beschuldigten Person, sowie mit den vorgesetzten Personen und weiteren Personen oder Stellen der ETH Zürich durchführen.
Wir sind in unseren Abklärungen nicht an Weisungen gebunden. Bei Bedarf können wir juristische Expertise einholen und/oder Gutachten in Auftrag geben.