Stundenlohn

Bei unregelmässigen Einsätzen von Mitarbeitenden kann ein Stundenlohn vereinbart werden. Ein Anstellungsverhältnis im Stundenlohn wird mit einem öffentlich-rechtlichen und zeitlich befristeten Arbeitsvertrag geregelt. Grundsätzlich wird keine Probezeit bei einer Anstellung im Stundenlohn vereinbart. Die Vertragsdauer endet ohne Kündigung per Vertragsablauf.

Der Stundenlohn versteht sich als Bruttolohn. Darin eingeschlossen ist die Feiertags- und Ferienentschädigung. Bei einem Anspruch von 5 Wochen Ferien sind dies 10.64% respektive bei 6 Wochen Ferien 13.04%. Arbeitseinsätze an Sonn- und Feiertagen werden mit den üblichen Zuschlägen von 50% entschädigt. Die Meldung der Anzahl geleisteter Stunden erfolgt in der Regel anfangs Folgemonat. D.h. dass in der aktuellen Lohnabrechnung die geleisteten Stunden aus dem Vormonat vergütet werden.

Kategorien

Hilfsassistenz

Mitarbeitende im Stundenlohn

Berechnung Stundenlohn

Grundlage

Durchschnittliche Stundenzahl pro Jahr (100%) = 2050

Berechnung des Stundenlohns

Jahreslohn (100%)/2050 = Stundenlohn plus Ferienanteil

Bezieht eine Person bereits eine Rente, werden 80% vom Monatslohn als Berechnungsbasis eingesetzt.  

Berechnung eines Stundenlohns bei einer Teilzeitanstellung mit Stundenlohn: